Dies ist eine Diskussion zu Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Zuerst mal ein grosses Kompliment an dieses sehr kompetente Forum. Nun komme ich mit einer Frage an Euch. Wie ist das, wenn auf einem Privatgelände einen Parkschaden passiert da der Platz sehr eisig ist und dieser nicht gesalzen wurde. Wer muss für einen solchen entstandenen Schaden aufkommen? Ist die Firma des Privatgeländes verantwortlich, dass solche Parkplätze in einem akzeptablen Zustand sind? Gruss Marco Geändert von webdoktor (21.01.2009 um 13:18 Uhr). |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Hallo Humungus Danke für Deine Nachricht. Ich verstehe nicht ganz, was an diesem Satz nicht korrekt ist. Gruss Marco |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Hi Humungus So ich habe meinen Beitrag geändert. Hoffe so ist er akzeptierbar? Gruss Marco |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Der Fahrer hat sich immer und egal wo an die Straßenverhältnisse anzupassen! |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Das ist nicht korrekt. Ich sag nur VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN! |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Zitat:
.... Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist seinem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet. Verletzt er sich, so hat sich nach Ansicht der Juristen lediglich sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht. Ein Mieter war auf dem zum Mietshaus gehörenden Pkw-Stellplatz auf Schnee und Eis zu Fall gekommen. Daraufhin verklagte er den Vermieter auf Schadenersatz wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten. Diesem Ansinnen stimmten die Richter des OLG nicht zu und wendeten bei ihrer Urteilsbegründung den Vergleich mit öffentlichen Parkplätzen an. Bereits dort sei anerkannt, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei schnellem Fahrzeugwechsel besteht. Dem Verkehrsteilnehmer könne zugemutet werden, auf winterliche Glätte zu achten und etwaige Gefahren auf kurzen Strecken selbst zu meistern. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. 05. 2008, Az. I-24 U 161/07). |
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| AW: Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Zunächst: Natürlich hast Du recht; jedoch passt in meinen Augen die zitierte Entscheidung nicht wirklich, da es sich dort um einen einzelnen vermieteten Privatparkplatz handelte. Zu meiner Rechtfertigung: Ich ging davon aus, dass der ""Privatparkplatz"" der Firma, dem öffentlichen Verkehr offen stand (iSe Kundenparkplatzes); da es in einem solchen Fall durchaus zu einer Haftung aus § 823 kommen kann. |
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