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Wer hat Rechte auf das Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Wer hat Rechte auf das Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.12.2008, 22:22
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Wer hat Rechte auf das Grundstück

Angenommen folgender Fall:
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Person A lebt mit Eltern gemeinsam in einem Haus. Angrenzend an das Grundstück stand ein anderes Grundstück zum Verkauf was aber kein Wegerecht hat. Quasi kann es nur über das Grundstück mit dem Haus betreten werden.

Person A konnte keinen Kredit aufnehmen da kurz vor der Insolvenz. Deshalb hat eine Person B das Grundstück auf ihren Namen erworben.
Da Person B zu dieser Zeit Arbeitslos war hafteten Eltern als Bürgen.
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Person A und Person B vereinbarten damals mündlich dass das Grundstück später für Kinder sein sollte. Raten für das Grundstück zahlten Eltern. Grundsteuer Person B.
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2004 haben sich Person A und B getrennt. Seitdem zahlt Person A monatlich die Raten für das Grundstück. Person B Grundsteuer.

Person A bat in einem Gespräch Person B ob er das Grundstück übernehmen kann da Person A und B nun getrennt sind. Person B lehnte ab.
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Welche rechte haben Person A oder dessen Eltern das Grundstück zu übernehmen?
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Hat Person B das Recht das Grundstück trotz fehlenden Wegerechts zu betreten und zu nutzen? Auch eventuell über angrenzendes Nachbargrundstück?
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Danke für die Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2008, 15:43
V.I.P.
 
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AW: Wer hat Rechte auf das Grundstück

Zitat:
Zitat von Hummingbird

Welche rechte haben Person A oder dessen Eltern das Grundstück zu übernehmen?
Keine!
Zitat:
Hat Person B das Recht das Grundstück trotz fehlenden Wegerechts zu betreten und zu nutzen? Auch eventuell über angrenzendes Nachbargrundstück?
Es gibt den Anspruch auf Notwegerecht.
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