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wer hat recht

Dies ist eine Diskussion zu wer hat recht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 23:41
Boardneuling
 
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Keine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lorenza73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
wer hat recht

Hallo zusammen hoffe ihr könnt mir helfen
also A wohnt in Eigentumswohnug seit ca. 10 Jahren nun ist der Fallrohr verstopft und lässt es reinigen. A redet mit HAusverwalter der sagt das es aus der kasse erst mal bezahlt wird. Nun kommt Nachbar B und sagt weil es im Fallrohr die verstopfung war muss es von der Gemeinschaftskasse gezahlt werden.
Meine frage ist wer hat recht?????????
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 09:08
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AW: wer hat recht

Ein fallrohr ist gemeinschaftseigentum. Die Instanhaltung bzw. -setzung zahlt die WEG.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 09:12
Boardneuling
 
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AW: wer hat recht

Danke viel mals
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 11:44
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AW: wer hat recht

Zitat:
Zitat von lorenza73
Hallo zusammen hoffe ihr könnt mir helfen
also A wohnt in Eigentumswohnug seit ca. 10 Jahren nun ist der Fallrohr verstopft und lässt es reinigen. A redet mit HAusverwalter der sagt das es aus der kasse erst mal bezahlt wird. Nun kommt Nachbar B und sagt weil es im Fallrohr die verstopfung war muss es von der Gemeinschaftskasse gezahlt werden.
Meine frage ist wer hat recht?????????
Beide meinen doch das gleiche!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 13:15
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AW: wer hat recht

ja der hausverwalter möchte das nur vorübergend machen dann muss a und b die kosten teilen und nicht über die eigentümerkasse???
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  #6 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 13:30
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AW: wer hat recht

Zitat:
Zitat von lorenza73
ja der hausverwalter möchte das nur vorübergend machen dann muss a und b die kosten teilen und nicht über die eigentümerkasse???
Grundsätzlich ist es Gemeinschaftssache! Schadensersatz kann die allerdings nur vom Verursacher verlangen. Wieviele hängen denn an dem Abflussstrang?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 21:42
Boardneuling
 
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AW: wer hat recht

es sind jeweils 3 partei auf jeder seite
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