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Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage

Dies ist eine Diskussion zu Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 21:19
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Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage

Familie A ist auf der Suche nach einer Bestandsimmobilie.

Im Internet hat Familie A passende Häuser gefunden... im Nachhinein stellte sich allerdings raus, dass eines der Häuser zwei Mal angeboten wird... einmal von einer großen Bausparkasse und noch ein mal von einem Immobilienbüro.

Nun haben die Bausparkasse und das Immobilienbüro AGBs... und dort drin steht, dass man sich innerhalb von 4 bzw. 5 Tagen melden muss, wenn einem das angebotene Haus durch einen anderen Anbieter angeboten wurde. Andernfalls erkennt man die Nachweisung durch den jeweiligen Anbieter an, von dem man die Unterlagen erhalten hat und muss die Provision zahlen bei Vertragsabschluss.


Nun ist die Frage: Wenn Familie A der Bausparkasse und dem Immobilienbüro nicht gegenseitig mitteile, dassvom jeweils anderen auch ein Angebot unterbreitet worden ist, muss Familie A dann an beide die Makler-Courtage zahlen ???
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 14:35
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AW: Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage

Zitat:
Zitat von babycorn
Nun ist die Frage: Wenn Familie A der Bausparkasse und dem Immobilienbüro nicht gegenseitig mitteile, dassvom jeweils anderen auch ein Angebot unterbreitet worden ist, muss Familie A dann an beide die Makler-Courtage zahlen ???
Das Internet-Angebot reicht zu Begründung der Maklerprovision nicht aus. Sollte von beiden Maklern Angebot eingeholt worden sein, muss dem Makler, der später kam, unverzüglich mitgeteilt werden, dass das Angebot bereits von Makler X am... vorgelegt wurde!
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 20:32
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AW: Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage

Familie A hat Immobilienmakler und der Bausparkasse mitgeteilt, dass sie jeweils vom anderen Unterlagen erhalten hat.

Der Immobilienmakler hatte die Unterlagen zuerst zugestellt. Somit müsste Familie A der Bausparkasse mitteilen, dass bereits Unterlagen vom Immobilienmakler zugestellt worden sind.

Was ist nun aber, wenn Familie A mit der Bausparkasse den Vertrag abschließen will, die die Unterlagen eben zuletzt zugestellt hat ?

Geändert von babycorn (12.01.2009 um 21:19 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2009, 11:01
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AW: Wer hat Anspruch auf die Makler-Courtage

Zitat:
Zitat von babycorn
Der Immobilienmakler hatte die Unterlagen zuerst zugestellt. Somit müsste Familie A der Bausparkasse mitteilen, dass bereits Unterlagen vom Immobilienmakler zugestellt worden sind.
So ist es!
Zitat:
Was ist nun aber, wenn Familie A mit der Bausparkasse den Vertrag abschließen will, die die Unterlagen eben zuletzt zugestellt hat ?
Dann könnte doppelte Provision anfallen!
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