Dies ist eine Diskussion zu weniger qm als bei kauf angegeben innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gehen wir davon aus das die Dachgeschosswohnung nicht höher als 180 cm ist und als Wohnraum genutzt wird. Ab wann ist der Wohnraum zu 100% zu berechnen und kann man das nachmessen lassen ( Wer? Kosten?)! |
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| AW: weniger qm als bei kauf angegeben Das macht jeder Architekt bzw. Bauingenieur. Aber die Anzeige begründet keine zugesicherte Eigenschaft. Gekauft ist wie besichtigt! |
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| AW: weniger qm als bei kauf angegeben Relevant ist, was im Vertrag steht - nicht das, was in der Anzeige steht. Wie Wohnraum berechnet wird, kann man sich ergoogeln. Balkon und Abstellkammer zählen z. B. nur zur Hälfte. Bei Dachschrägen wird bis zu einer gewissen Höhe ebenso nur zur Hälfte berechnet. |
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