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Weniger Nebenkosten?

Dies ist eine Diskussion zu Weniger Nebenkosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 11:15
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Question Weniger Nebenkosten?

Hallo Juraforum,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Geschichte helfen: (Über die Suchfukntion habe ich nichts gefunden)

Also Person A hat bei dem Vermieter eine Wohnung gemietet, in der sie jetzt seit 6 Monaten wohnt.
Vor ebenfalls 6 Monaten hat der Vermieter zugesagt, das Fenster zu reparieren, da es sich nicht mehr öffnen lässt. Das soll das Werk des Vorbesitzers sein.

Nun habe ich gehört, dass Person A dem Vermieter auch weniger Miete überweisen könnte, da er sich immer noch nicht darum gekümmert hat. Die Nebenkosten betragen 75Euro.
Stimmt es, dass Person A einen Teil der Nebenkosten jetzt nicht zahlen muss? Wenn ja, wieviel?

Danke schon einmal im Vorraus

Mfg DaDante
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 14:47
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AW: Weniger Nebenkosten?

Abgesehen davon, dass diese Frage nicht hierher gehört sondern unter Mietrecht ist eine Minderung der Miete nicht möglich, wenn der Umstand bei Vertragsabschluss bekannt war. Das ist hier offensichtlich der Fall! Dennoch sollte der Vermieter nochmal zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Mit Fristsetzung und Androhung der Erstzvornahme! Wenn es eine Kleinreparatur ist, musst Du allerdings für die Kosten selber aufkommen. Was ist denn kaputt?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 15:02
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AW: Weniger Nebenkosten?

Naja nur der Hebel, der zum Öffnen des Fensters da ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 15:07
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AW: Weniger Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von DaDante
Naja nur der Hebel, der zum Öffnen des Fensters da ist.
So ein neuer Griff kostet im Baumarkt wenig! Da sollte der Mieter sich mal überlegen ob er den Austausch nicht schnell selber macht!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 16:15
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AW: Weniger Nebenkosten?

Naja das war auch mein Gedanke... aber vielen Dank schonmal

Also wird sich da an den Nebenkosten nichts machen lassen, weil der Mangel schon von Anfang an da war, sofern ich das richtig verstanden habe.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 03:03
CAM CAM ist offline
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AW: Weniger Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von schielu
ist eine Minderung der Miete nicht möglich, wenn der Umstand bei Vertragsabschluss bekannt war.
Aber doch nicht auch dann, wenn bei Vertragsschluss vereinbart wurde, dass dieser Mangel vom Vermieter behoben werden soll und dieser das dann doch nicht tut. Hier wurde der Mangel ja gerade nicht als vertragsgemaesser Zustand vereinbart.

Aber bei nem kaputten Fensterhebel? Keine Ahnung, wie hoch da eine Mietminderung ausfallen koennte. Vielleicht 2 oder 3 Euro/Monat? Selbst dann muesste aber im Bestreitensfall immer noch nachgewiesen werden, dass eine solche Reperaturvereinbarung ueberhaupt getroffen wurde.

Gruss
CAM
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 10:40
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AW: Weniger Nebenkosten?

Also es wurde auch nur nur mündlich vereinbart, dass sich der Vermieter darum kümmert. Nicht schriftlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 13:09
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AW: Weniger Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von DaDante
Also wird sich da an den Nebenkosten nichts machen lassen, weil der Mangel schon von Anfang an da war, sofern ich das richtig verstanden habe.
So ist es, wenn die Vereinbarung nicht beweisbar ist (mündl.). Minderung der Nebenkosten ginge sowieso nicht, wenn überhaupt an der Gesamtmiete aber: Ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch durch den Mangel nur unerheblich gemindert, so ist die Minderungsbefugnis ausgeschlossen (§ 536 Abs. l S. 3 BGB). Dies ist dann anzunehmen, wenn der Mangel vom Mieter selbst mit geringem Aufwand beseitigt werden kann oder wenn sich der Mangel nur unwesentlich auswirkt und: Die Minderungsbefugnis ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel beim Abschluss des Mietvertrags kennt (§ 536b BGB).
Es wäre allenfalls Mängelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme möglich!
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  #9 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 13:18
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AW: Weniger Nebenkosten?

Zitat:
Zitat von DaDante
Naja das war auch mein Gedanke... aber vielen Dank schonmal

Also wird sich da an den Nebenkosten nichts machen lassen, weil der Mangel schon von Anfang an da war, sofern ich das richtig verstanden habe.
Richtig. Der Fensterhebel hat doch nichts mit den Nebenkosten zu tun! Die fallen an, egal ob ein Fensterhebel defekt ist oder nicht. Der Mangel muss gemeldet werden, wie schielu schon schrieb.
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