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Wellnäss-Oase im Wohnhaus

Dies ist eine Diskussion zu Wellnäss-Oase im Wohnhaus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.03.2008, 12:22
Boardneuling
 
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Wellnäss-Oase im Wohnhaus

Wie verhält sich das: man kauft eine neue 3 Zimmer-Wohnung 2006 in einem Mehrfamilienhaus, insgesamt 7 Wohnungen in dem Eingang. (in einem neu erstellten Gebiet mit 4 Häusern mit ca. 35 Wohnungen). Die Bauphase ist Ende Juni 2008 abgeschlossen und man stellt fest, dass in einer Wohnung eine Wellnäss-Oase mit Kundenbetrieb erstellt wurde und man somit im Gang immer Kundenverkehr hat. Es wurde immer davon ausgegangen es kommen nur Wohnungen in das Haus und keine Geschäft oder Praxen, es war nie die Rede davon! Muss man dass so hin nehmen? Oder kann man dagegen was unternehmen. Sich beim Bauherr beschweren oder am Preis was machen?
Denn die Wohnqualität bleibt da auf der Strecke!
Bei so einer Nachricht fällt man aus allen Wolken!! Da kauft man eine Wohnung in einem ruhigen Wohngebiet (reines Wohngebiet! Das Wohngebiet ist sehr groß ohne Geschäfte). Ich hoffe der Bericht ist verständlich geschrieben.
Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 12:50
V.I.P.
 
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AW: Wellnäss-Oase im Wohnhaus

Zitat:
Zitat von trulla03011975
Es wurde immer davon ausgegangen es kommen nur Wohnungen in das Haus und keine Geschäft oder Praxen, es war nie die Rede davon!
"Nie die Rede davon" hilft nicht wirklich weiter. War von irgendeiner Seite positiv geäußert/zugesichert worden, daß nur Wohnungen hinkommen? Gibt es sonst Anhaltspunkte dafür, daß man ohne abweichende ausdrückliche Information davon ausgehen durfte, daß nur Wohnungen vorhanden sein werden?

"Es wurde davon ausgegangen" ist da wenig aussagekräftig. Hat man dies auch dem Verkäufer gegenüber geäußert, so daß man von einer Aufklärungspflicht ausgehen könnte?
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 13:53
V.I.P.
 
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AW: Wellnäss-Oase im Wohnhaus

Maßgeblich ist, was in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung steht!
Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB . Sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen Unterlassungsanspruch, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmungswidrig nutzt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 16:15
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AW: Wellnäss-Oase im Wohnhaus

!Viel Dank für die Antwort!

Da muss ich mich mal noch genauer Erkundigen. Wie das war und wie das die andre Eigentümer sehen, denn es hat noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden. Die Erkenntnis, dass da in eine Wohnung eine Praxis entsteht ist ganz neu!
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