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Welcher Umlageschlüsses zählt?

Dies ist eine Diskussion zu Welcher Umlageschlüsses zählt? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.05.2006, 14:14
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Welcher Umlageschlüsses zählt?

Hallo Forum

Bin seit einem Jahr in einer Eigentümergemeinschaft mit 12 Wohneinheiten. Die Abrechnung lassen wir durch einen Nichteigentümer (Privatperson) erledigen. Nachdem ich nun die erste Abrechnung seit Kauf und Einzug erhalten habe frage ich mich welche Umlageschlüsses zu verwenden sind, wenn zwischen den Eigentümern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden? Google spuckt ja viel aus...aber immer nur im Hinblick darauf, dass ich Mieter bin. Ganz konkret interessiert mich z.B. die Aufteilung von Grundgebühren für den Gasanschluss und die Stromkosten der Gastherme.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Ist sowas gesetzlich geregelt? Und wenn wo? Oder gibt es solche Regeln nur für Mietangelegenheiten und können diese Regeln analog angewendet werden?
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Alt 15.05.2006, 21:38
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AW: Welcher Umlageschlüsses zählt?

Es muss eine Teilungserklärung geben, in der die Umlageschlüssel stehen. Diese Teilungserklärung sollte eigentlich bei Kauf dem Käufer ausgehändigt werden (was meistens nicht geschieht). Die Verwaltung, in Ihren Falle derjenige, der die Abrechnung macht, muß sie aber haben.
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