Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechte hat die Person mit vorkaufsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Welche Rechte hat die Person mit vorkaufsrecht folgende Annahme: Es bestehen 2 Kv von 2 verschiedenen Person. Person 1 kauft Objekt A Person 2 kauft Objekt B Eigentümer teilt das Eigentum am Grundstück in vier Miteigentumsanteile in der Weise auf,daß mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer Wohnung(Wohnungseigentum)oder an nicht Wohnzwecken bestimmten Räumen (Teileigentum) wie folgt verbunden ist. 1) 1/4 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum x,y,z 2) Pers. 1 1/4 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum e,f, g 3) 1/4 Miteigentumsanteil " " h,i,j 4) Pers. 2 1/4 Miteigentumsanteil " " a,b,c So nun die problematik: Bei Rang 2) Objekt a ) ist Sondereigentum "g" eine Garage, diese wird aber v. Pers. 2 als schlafzimmer für Objekt b benutzt. So lt. Sondereigentum kann die Person 1 das sondereigentum g ,verändern, verpachten wie er möchte. dies ist klar. Nur lt. §6 im Wohneigentumsgesetzt, ist es nicht möglich Das Sondereigentum G ohne e, f zu veräußern. Nun nehmen Wir mal an Person 1 möchte aber Miteigentum ohne G veräußern obwohl ein dritter vorkaufsrecht besteht. auf e,f,g ..... Annahme Pers. 1 veräußert sein Miteigentum ohne sein Sondereigentum G ist dies möglich? oder. Person 2 veräußert Ihr Miteigentum a,b,c mit dem Sondereigentum G von Person 1 ist dies möglich...?? Es besteht auf beide Objekte vorkaufsrecht das Rang auf Grundschuld hat.... So nun die relevante Frage welche rechte hat der das Vorkaufsrecht eingräumt wurde???? Nehmen wir an Person 1 und 2 (kennen sich) und geben nicht nach, bestehen so darauf objekt a ohne sondereigentum g zu veräußern!!! lg noProlem |
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| AW: Welche Rechte hat die Person mit vorkaufsrecht Es kommt auf die Teilungserklärung an! Der Miteigentumsanteil besteht eigentlich aus den Sondereigentumseinheiten. Da kann nichts abgetrennt werden. Aber genaues sagt ein Notar nach Einsicht in die Unterlagen! |
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| AW: Welche Rechte hat die Person mit vorkaufsrecht Danke erstmal schielu für die schnelle und Interessante Antwot, Sondereigentum muss zusammen mit dem Miteigentumsanteil veräußert werden. Wir nehmen an es wurde so aufgeteilt das das Sondereigentum fest verbunden ist mit dem Miteigentumsanteil durch Notar...Und angenommen, dies wird auch in der Teilungserklärrung Notariel beurkundet. Dann Gilt §6 des Wohneigentumsgesetz. Danke nochmal für die rasche Antwort. lg noProblem |
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