Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechte hat der Mieter innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Welche Rechte hat der Mieter Die Wohnung wird bezogen und kurze Zeit später kommt ein Schreiben vom Vermieter, dass die Mieter schnellst möglich wieder ausziehen müssen da die zwischenzeitliche Beurteilung von einem Architekten ergeben hat, dass die Wohnung den Brandschutzvorschriften nicht entspricht. In der Zeit, in der die Mieter in der Wohnung gelebt haben war allerdings kein Architekt anwesend. D.h. es stand im Vorfeld schon fest, dass die Wohnung Mängel aufweist. Im Schreiben vom Vermieter steht außerdem das die Mieter keine Mietzahlungen mehr leisten müssen da die Wohnung den Sicherheitsvorschriften nicht entspricht. Die Mieter sind somit 3 Monate später ausgezogen. Nun fallen natürlich auch Umzugskosten an für einen Ein-und Auszug. Außerdem auch Kosten für jegliche Möbel und Umzugsmaterial, von dem zeitlichen Aufwand mal ganz abgesehen. Die Vermieter sind nicht gewillt angefallene Kosten zu ersezten, da sie die Mietkosten, die in den 3 Monaten enstanden sind verrechnen wollen. Ist es rechtens, dass der Vermieter diese Kosten erheben darf, denn er hat ausdrücklich in seinem ersten Schreiben darauf verzichtet! Ist es nicht auch grob fahrlässig Mieter in eine Wohnung ziehen zu lassen, wenn überhaupt nicht feststeht ob sie sicher ist? Ist der Vermieter verpflichtet die angefallen Umkosten den Mietern zu ersetzen? Wie verhält sich die Rückzahlung der Maklergebühr? |
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| AW: Welche Rechte hat der Mieter Die Maklerkosten wird der Mieter - zumindest vom Makler - nicht zurück bekommen, denn der hat seinen Job getan und die Provision damit verdient. Inwieweit ein Schadenersatzanspruch gegen den ehemaligen Vermieter besteht, müsste ein Anwalt prüfen. Nachteilig könnte sich hier jedoch auswirken, dass der Mieter anscheinend freiwillig wieder ausgezogen ist - wenn auch aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen durch den Vermieter. Ist denn sicher, dass die Wohnung so nicht vermietbar war? Oder war das evtl. nur ein Trick, um den Mieter - aus welchen Gründen auch immer - wieder loszuwerden? |
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| AW: Welche Rechte hat der Mieter Vielen Dank für die schnelle Antwort!! ![]() In dem Schreiben welches einen Monat nach Einzug an den Mieter geschickt worden ist steht, dass die Wohnung schnellst möglich geräumt werden muss, da sie den Branschutzvorschriften nicht entspricht. Es kann natürlich ein Vorwand sein wäre aber eine Straftat oder etwa nicht? Die Hausverwaltung hat den Mietern erklärt, dass nicht feststeht ob die Wohnung überhaupt jemals noch vermietet werden darf. Alles schön und gut aber das sollte in diesem Fall nicht das Problem des Mieters sein denn dieser hat einen Vertrag unterschrieben, der nachträglich gar nicht gültig sein kann. Es muss im Vorfeld ja schon fest gestanden haben, das die Wohnung mängel aufweist, da ein Architekt anwesend war und geprüft hat. Die Wohnung wurde trotzdem weiter vermietet und ein Mietverrtag erstellt ohne die Antwort vom Architekten abzuwarten. Es kam ein weiteres Schreiben von den Vermietern, dass die Wohnung bis spätestens Datum X geräumt werden muss. Die Vermieter sind jeglich dazu bereit die Kaution und einen minimalen Betrag zu zahlen, der aber nicht mal 10% der entstanden Kosten deckt. Sie beziehen sich dabei auch auf die Mietkosten, die der Mieter seit erhalt des Schreibens nicht mehr gezahlt hat. Allerdings wurde in dem Schreiben ausdrücklich vom Vermieter auf weitere Mietzahlung verzichtet, d.h. er kann diese nicht Rückwirkend geltend machen, oder? |
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| AW: Welche Rechte hat der Mieter Ist das nicht eher eine Frage für`s Mietrecht?!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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