Dies ist eine Diskussion zu Welche Pflichten ohne Übernahmeprotokoll, wenn Vermieterin Wohnung nie gesehen hat? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| mal angenommen die Vermieterin H einer Wohnung sagt dem neuen Mieter D&R beim Unterschreiben des Mietvertrages, dass sie die Wohnung noch nie gesehen hat (auch jetzt nicht, weil die Vormieterin X sich um einen Nachmieter (D&R) gekümmert hat und vorher sich der Mann der Vermieterin H bisher immer um die Immobilien gekümmert hat, der aber leider kürzlich verstorben sei). Auch beim Unterschreiben des Mietvertrages war H nicht in der Wohnung. Auf jeden Fall übergibt H die Wohnung an D&R ohne Übernahmeprotokoll, sendet Mietverträge an D&R, die diesen unterschreiben und an H zurückschicken. H schickt ein Exemplar wieder an D&R und mit anderem Kugelschreiben steht darin, dass der Teppich neu und die Wände gestrichen sind; leider merken das D&R aber erst einige Jahre später. Jetzt wollen D&R ausziehen; H hat neuen Mann der ziemlich auf Geschäftsmann macht und D&R haben angst, die Provision nicht zurückzuerhalten. Frage ist halt, inwiefern irgendeine Verpflichtung von D&R ggü. H besteht, da diese die Wohnung nie gesehen hat? Bzw. wie D&R die Situation nutzen können, um nicht benachteiligt zu werden? Über Hilfe würde sich D&R sehr freuen ;-) |
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| AW: Welche Pflichten ohne Übernahmeprotokoll, wenn Vermieterin Wohnung nie gesehen hat? Worin genau besteht denn jetzt eigentlich das Problem? Wovor genau haben die Mieter Angst? |
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| AW: Welche Pflichten ohne Übernahmeprotokoll, wenn Vermieterin Wohnung nie gesehen ha Die Mieter haben angst davor, dass sie unbegründet ihre Kaution nicht zurückerhalten oder diese unverhältnismäßig gekürzt wird. Der Teppich sah halt damals schon nicht toll aus und müsste jetzt, 3 Jahre und 10 Monate später, sicherlich ersetzt werden. Und dann weiß man ja nie, was einem noch so alles angekreidet wird... |
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