Dies ist eine Diskussion zu Welche Mehrheit für neue Heizung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Welche Mehrheit für neue Heizung? mal angenommen, ein Haus mit 7 Eigentümern hätte eine ca. 18 Jahre alte Gasheizung, die einwandfrei funktioniert, gute Verbrauchswerte hat und lediglich minimale Kleinstreparaturen benötigt. Weiter angenommen, die Eigentümergemeinschaft hätte keine Rücklagen für eine neue Heizung. Mit welcher Mehrheit -einfach, qualifiziert 5,25? oder alle ET- könnte trotz fehlender Rücklagen der Kauf oder (das Leasing wäre auch extrem teurer) einer neuen Heizung in einer Versammlung beschlossen werden? |
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| AW: Welche Mehrheit für neue Heizung? Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung können gemäß § 22 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3, 4, 5 Nr. 2 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Demgegenüber müssen für eine Modernisierung des gemeinschaftlichen Eigentums bzw. dessen Anpassung an den Stand der Technik mindestens drei Viertel der im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer stimmen, die darüber hinaus mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren müssen. Schließlich muss eine entsprechende Beschlussfassung nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG erfolgen, selbst wenn dieses ansonsten wirksam in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung abbedungen ist. Wenn keine IHR gebildet sind, erfolgt Sonderumlage! |
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| Mehrheitsberechnung ?? Mal angenommen, es würde eine qualifizierte Mehrheit bei einer gewünschten Modernisierung gebraucht = drei Viertel der im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte der ME-Anteile. Bei einer geraden Anzahl ME , z.B. 8 Eigentümer, wären dies ja 6 Eigentümer für die 75% Mehrheit. Aber wie würde es bei krummen Zahlen, z.B. bei 7 Eigentümern oder 11 Eigentümern aussehen? Wieviel Köpfe wären dabei die Dreiviertelmehrheit? |
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