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Wegerecht: Zufahrt zu Garagen erneuern

Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht: Zufahrt zu Garagen erneuern innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.06.2010, 16:04
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Wegerecht: Zufahrt zu Garagen erneuern

Eine Wohnungsgesellschaft besitzt ein Haus am Ende eines Weges der ihr gehört. Dort sind 5 Stellplätze die von den Mietern der Wohnung der Wohnungsgesellschaft genutzt werden. Der Weg führt an 4 Garagen von privaten Wohnhäusern vorbei. Diese haben alle ein Wegerecht mit der Wohnungsgesellschaft.

Mieter des letzten Hauses beschweren sich über den Zustand des Weges und fordern eine Asphaltierung,. Die Wohnungsgesellschaft unterbreitet den 4 Besitzern der privaten Wohnhäusern nun einen Kostenvoranschlag (nur einen!!) einer Firma und will die Kosten auf 5 Parteien (die 4 privaten Häuser und das eigene Haus der Wohnungsgesellschaft) verteilen.

1) ist das rechtens? es müssen doch eigentlich nur instandhaltungskosten gezahlt werden oder? wenn der weg auch so nutzbar ist braucht nicht apshaltiert werden.

2) ist es richtig das die kosten durch 5 geteilt werden? es gibt ja 4 private Häuser und das Haus der Wohnungsgesellschaft, das sind ja 5 Eigentümer. Müssen die Kosten aber nicht durch die tatsächlichen Nutzer geteilt werden? in dem Haus der Gesellschaft sind ja 5 Parteien und auch 5 Stellplätze, also müssten die Kosten doch durch 9 geteilt werden?!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 19:42
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AW: Wegerecht: Zufahrt zu Garagen erneuern

Hier sollte man die genauen Vereinbarungen lesen, die in der Bewilligungsurkunde stehen, aufgrund derer Die Grunddienstbarkeit (Wegerecht) eingetragen wurde. Es ist üblich, darin solche Dinge wie Instandhaltung, Verkehrssicherungspflicht usw. zu regeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 11:37
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AW: Wegerecht: Zufahrt zu Garagen erneuern

Da das Wegerecht den jeweiligen Grundstücken zugeordnet ist zählt zur Aufteilung auch die Anzahl dieser. Ob Instnadsetzung oder Neubelag notwendig ist, kann von hier aus niemand beurteilen.
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