Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wegerecht

Dies ist eine Diskussion zu Wegerecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 18:36
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4
Keine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, eisbär100 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wegerecht

Hallo,
in diesem angenommenen Fall handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Besitzern und Nießbrauchern eines Mehrfamilienhauses. Der Besitzer des Mehrfamilienhauses hat ein an das Grundstück angrenzendes Reihenmittelhaus vermietet. Dieses Reihenmittelhaus ist mit einem Gartentürchen versehen, das auf den Hof des Nießbrauchgrundstückes führt. So soll den Mietern ermöglicht werden, ihre Gartenabfälle zu entsorgen, Holz für den Kaminofen liefern zu lassen und in den Garten zu transportieren und vor allem mit den in einer Gartenhütte untergebrachten Fahrrädern zu fahren, ohne diese immer durch das Haus zu transportieren. Das Reihenmittelhaus steht seit 1982. Nun aber verweigert der Nießbraucher plötzlich den Mietern des Reihenmittelhauses den Zutritt über das Gartentürchen zum Hof und blockiert dieses mit einem Fahrzeug.
Der Besitzer wiederum hat nichts dagegen, dass der Mieter den Hof für angegebene Zwecke nutzt. Leider hat der Besitzer allerdings mit dem Nießbrauch auch seine Stimmrechte für die vier Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus an den Nießbraucher übertragen. Nun die Frage: gilt nicht so etwas wie ein Wegerecht seit 1982? Und hat der Besizter wirklich keinerlei Rechte, um etwa den Zugang zum Hof des Mehrfamilienhauses zu bestimmen?

vielen Dank für eine Antwort
Eisbär
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2010, 05:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 45
Keine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dachsi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wegerecht

Wegerechte sind sehr schwer zu beurteilen, ich glaube aber das es hier nicht um ein tatsächliches Wegerecht geht, da das Gebäude ja eine eigene Erschließung besitzt. Wäre das nicht der Fall würde tatsächlich ein Wegerecht bestehen.

Hier wurde lediglich aus Bequemlichkeit und sinnvollerweise ein Nachbargrundstück mit Zustimmung des Nachbarn ( Besitzers ) genutzt. Daraus kann man beim besten Willen kein Wegerecht ableiten.

Anderes Beispiel, ich leihe meinem Nachbarn 10 JAhre lang meinen Anhänger, jetzt will ich ihn verkaufen. Der Nachbar ist damit nicht einverstanden und beansprucht auch weiter meinen Anhänger geliehen zu bekommen.........
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2010, 12:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wegerecht

Das Wegerecht müsste im Grundbuch eingetragen sein. Sonst keine Chance. Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es da nicht! Zu prüfen wäre ob der Nießbrauch auf dem gesamten Grundstück liegt oder nur an den Wohnungen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wegerecht ? Nachbarrecht 08.04.2010 13:16
Wegerecht Nachbarrecht 18.11.2008 11:03
Wegerecht Nachbarrecht 02.06.2008 15:29
Wegerecht Nachbarrecht 30.12.2007 16:32
Wegerecht Baurecht 22.01.2004 16:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN