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WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

Dies ist eine Diskussion zu WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 21:51
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WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

Hallo,
in einer WEG sitzt ein Eigentümer, der das gesamte Haus tyrannisiert, belästigt, bedroht usw. gibt es eine Möglichkeit diesen Eigentümer aus dem Haus zu bekommen? Für die anderen Eigentümer/den Verwalter?)
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 01:07
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AW: WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

§ 18 WEG
Entziehung des Wohnungseigentums

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, daß diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Die Ausübung des Entziehungsrechts steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, soweit es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht.

(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen insbesondere vor, wenn
1. der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 obliegenden Pflichten verstößt;
2. der Wohnungseigentümer sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2) in Höhe eines Betrages, der drei vom Hundert des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigt, länger als drei Monate in Verzug befindet.

(3) Über das Verlangen nach Absatz 1 beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Wohnungseigentümer. Die Vorschriften des § 25 Abs. 3, 4 sind in diesem Falle nicht anzuwenden.

(4) Der in Absatz 1 bestimmte Anspruch kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 03:21
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AW: WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

§ 18 WEG
Entziehung des Wohnungseigentums

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, daß diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Die Ausübung des Entziehungsrechts steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, soweit es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht.

(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen insbesondere vor, wenn
1. der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 obliegenden Pflichten verstößt;
2. der Wohnungseigentümer sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2) in Höhe eines Betrages, der drei vom Hundert des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigt, länger als drei Monate in Verzug befindet.

(3) Über das Verlangen nach Absatz 1 beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Wohnungseigentümer. Die Vorschriften des § 25 Abs. 3, 4 sind in diesem Falle nicht anzuwenden.

(4) Der in Absatz 1 bestimmte Anspruch kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 07:43
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AW: WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

Danke für den Hinweis. Wie kann ich einen so herbeigeführten Beschluss denn richterlich durchsetzen? Muss ich die Vorwürfe beweisen oder genügt der Beschluss?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 08:30
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AW: WEG wie krieg ich einen Eigentümer raus?

Zunächst sollte mal mindesten eine (besser mehrer) schriftliche Abmahnung vorliegen. In dieser sollte auch auf die Konsequenzen des Fehlverhaltens hingewiesen werden. Dann einen Beschluß herbeiführen und den Rest regelt ein Gericht.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

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