Dies ist eine Diskussion zu WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Objekt wäre hier ein Zweifamilienhaus mit zwei abgetrennten Wohnungen mit Sondereigentum, diversen Kellerräumen mit Sondereigentum und darüber hinaus noch zwei Garagen mit Sondereigentum. Der Rest ist Gemeinschaftseigentum. Nehmen wir nun an, Eigentümer 1 ist ein Mann, Eigentümer 2 ist ein Ehepaar (um alles noch komplizierter zu machen, sind es einfach die Eltern von Eigentümer 1 und die Familie ist bis aufs äußerste verstritten). Nun sagen wir mal, dass das Haus in den frühen 60ern erbaut wurde und seit dem immer die gleichen Fenster verbaut hat. Sowohl im OG als auch im EG. Nun tauscht Eigentümer 1 (EG) das erste Fenster aus (es ist milchig, undicht und der Winter kommt, finanziell sind ihm die Hände gebunden, er wechselt erst eins (natürlich selbst, um Kosten zu sparen) und achtet dabei darauf, dass er in Farbe und Größe dem alten Fenster "treu" bleibt, um das Gesamtbild des Hauses nicht zu "zerstören". Lediglich das Material ändert sich von Holz in Kunstoff/Alu. Ganz fiktiv bestünde jetzt eine WEG-Begründung gem. § 8 WEG Darin würde in diesem Fallbeispiel unter 3. stehen: Sondereigentum sind alle im Teilungsplan als solche gekennzeichneten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder fremdes Sondereigentum über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert. Nun schaltet das Ehepaar 2 mal wieder einen RA ein, um ein wenig Unfrieden zu stiften und darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass Eigentümer 1 kein Recht habe, Fenster zu wechseln, ohne Zustimmung von Ehepaar 2 und dass ein weiterer Fensterwechsel nicht hingenommen werden würde. Nun, wie sieht die rechtliche Lage für Eigentümer 1 aus? Er trägt die Kosten, er hält sich an die "optischen Regeln" und die Fenster sind kaputt. Bin gespannt, wer den kniffligen Fall "löst"! Vielen Dank und lieben Gruß Vicky ;-) |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Da ist überhaupt nichts kniffeliges! Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Austausch bedingt einen Beschluss! |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Hallo, ok, und was bedeutet dann dieser Satz: Sondereigentum sind alle im Teilungsplan als solche gekennzeichneten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können LG Vicky |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Zitat:
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente zwingend gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck, 01.07.1985, 7 T 365/85; LG Darmstadt, 24.07.1986, 5 T 1343/85) Hierzu nochmals das OLG Hamm im Jahre 1991: Fenster sind Fassadenbestandteil und gehören damit zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Anders lautende Vereinbarungen in der Teilungserklärung oder in den Gemeinschaftsordnungen sind nichtig (OLG Hamm vom 22.08.1991, NJW 1992). D.h., Fenster können weder durch Beschlussfassung noch durch eine Vereinbarung zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt werden. Regelungen dieser Art, wie sie oft in Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen oder auch Protokollen zu finden sind, sind nichtig. Kostentragung kann allerdings via Vereinbarung in der G.-Ordnung auf die Sondereigentümer übertragen werden. |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) D.h. selbst ein dermaßen altes und kaputtes Fenster darf nicht gewechselt werden? Man bedenke in dem Fallbeispiel, dass über Jahre hinweg jeder machte, was er für richtig hielt und es überhaupt nicht möglich ist, etwas zu besprechen. Was wäre in so einem Fall denn der "richtige und rechtliche" Weg, das nächste Fenster wechseln zu DÜRFEN? Vielen Dank für die Geduld und das Interesse!!! Vicky ;-) |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Zitat:
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Heißt das jetzt, austauschen und dann auf die Klage warten? Oder heißt das, klagen, damit man austauschen kann? |
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Zitat:
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| AW: WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Neueste Erkenntnis: Wenn der Ein- und Ausbau des Fensters und das Fenster selbst vom Eigentümer bezahlt wird, darf das Fenster gewechselt werden, es dürfen nur keine Kosten geltend gemacht werden! Aussage RA. Danke und Gruß Vicky ;-) |
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