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WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Dies ist eine Diskussion zu WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.03.2011, 11:37
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WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Angenommen, eine Eigentümergemeinschaft besitzt eine SAT-Anlage. Nach und nach koppeln sich aber mehrere Eigentümer ab und nutzen nunmehr DVBT oder Kabelfernsehen. Nunmehr werden immer mehr analoge Programme abgeschaltet und man müsste -um wieder alles empfangen zu können- auf Digitaltechnik umrüsten.

Dafür finden sich aber jetzt sicherlich keine Mehrheiten mehr.

Hat jetzt aber nicht trotzdem die Minderheit bzw. sogar ein einzelner verbliebener Nutzer (Eigentümer) das Recht die Umrüstung vom Verwalter zu verlangen?

Denn ohne die Umrüstung wäre ja in absehbarer Zeit gar kein Empfang mehr möglich.
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Alt 18.03.2011, 12:02
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AW: WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Hier handelt es sich m.E. um eine Modernisierungsmaßnahme und der § 22 WEG greift. = Drei Viertel Mehrheit.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 13:49
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AW: WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Verstehe ich nicht. Wenn die Sat-Anlage kaputt gehen würde, müsste sie ja auch wieder instand gesetzt werden...ohne Beschluss.

Wenn Sie durch Abschaltung der Analogprogramme "unbrauchbar" und nur durch Umrüstung auf Digital wieder "funktionsfähig" wird, dann müsste dass doch auch ohne Beschluss möglich sein (Verwalterpflicht zur Instandhaltung).
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 18:47
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AW: WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

M.E. stellen sich zunächst folgende Fragen:

1) Um was für eine WEG handelt es sich hier? Mehrfamilienhaus? Reihenhäuser?

2) War die WEG schon von Anfang an mit einer SAT-Anlage ausgerüstet oder wurde diese per Beschluss installiert?

3) DVBT kann -wenn auch u.U. technisch nur so leidlich- jeder per Zimmerantenne hinkriegen. Wird das so gemacht?

4) Kabelfernsehen. Stichwort Mehrfamilienhaus: wie erfolgt denn da der Anschluss? Jeder einzeln, Übergabepunkt etc.? Gibt es dazu irgendwelche Beschlüsse?
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Alt 19.03.2011, 13:52
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AW: WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Die Eigentümergemeinschaft hat 7 Wohnungen auf 4 Etagen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.

Die Sat-Anlage wurde von der Eigentümergemeinschaft vor vielen Jahren angeschafft. Grundlage dafür war seinerzeit ein einstimmiger Beschluss.

DVBT nutzen mittlerweile 2 der Eigentümer. Sie empfangen das Signal über Zimmerantenne. (...das dürfte aber eigentlich keine Rolle spielen bzgl. der ursprünglichen Fragestellung).

Im Keller des Hauses hat die Kabelcom Braunschweig einen Übergabepunkt installiert. Bereits vor vielen Jahren. Dieser wurde vom Verwalter genehmigt, da es keine Kosten verursacht hat. Nunmehr kann sich jeder Hausbewohner direkt mit der Kabelcom auseinandersetzen und sich "allein" anschließen lassen. (...aber auch hier meine ich das es nicht relevant sein dürfte was die eigentliche Problematik angeht).
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  #6 (permalink)  
Alt 19.03.2011, 18:13
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AW: WEG-Recht Muss SAT-Anlage erweitert werden ohne Beschluss ?

Danke für die Infos. Diese dienten dazu, einen besseren Überblick zu bekommen.

Zitat:
Die Sat-Anlage wurde von der Eigentümergemeinschaft vor vielen Jahren angeschafft. Grundlage dafür war seinerzeit ein einstimmiger Beschluss.
Ich gehe mal davon aus, dass mit der seinerzeitigen Anschaffung eine "normale" Gemeinschaftsantenne ersetzt wurde.

Die jetzige Versorgung über SAT stellt damit die im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung notwendige Versorgung der WEG mit Fernsehsignalen sicher. Sofern dies infolge technischen Fortschritts (Abschaltung Analogsender, Lieferung der Fernsehsignale per Digitalübertragung) nicht mehr gewährleistet ist, handelt es sich m.E. bei der zwingend notwendigen Umrüstung der Anlage um eine technische Instandhaltung im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung.

Diese Instandhaltung müsste nicht einmal beschlossen werden. Sofern man aber der Ansicht zuneigt, es handle sich um eine Modernisierung, müsste ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden.

M.E. spielt dies aber keine besondere Rolle, da -weil alternativlos- die Zustimmmung nicht verweigert werden könnte, bzw. durch das Gericht ersetzt werden könnte.

Zusatzfrage: Miteigentümer, die sich ans Kabel haben anschliessen lassen: wie ging das vor sich? Sind da passende Leerrohre vorhanden, oder macht sich da jeder am Gemeinschaftseigentum zu schaffen (Schlitze schlagen, Kabelverlegen, vielleicht sogar aufputz?)?
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gemeinschaftseigentum, sat-anlage, umrüsten

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