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WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Dies ist eine Diskussion zu WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 15:00
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WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Hallo,

folgender Fall, dem Verwalter einer WEG wurde eine Klage vor dem LG gegen die WEG zugestellt. Der Verwalter ist aber nicht mehr Verwalter, im Moment ist die WEG ohne Verwalter, weil sie sich nicht auf einen Neuen einigen kann. Nun muss ja in zwei Wochen eine Verteidigungsanzeige durch einen Anwalt erfolgen, auf einen solchen kann sich die WEG aktuell auch nicht einigen...
kann nun der einzelne Eigentümer einen Anwalt beauftragen, oder ist ein Beschluss herbeizuführen, wie geht man als besorgter Eigentümer vor? Danke für jeden Hinweis!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 22:09
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AW: WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Es stellt sich natürlich die Frage, ob der abberufene Verwalter so nett war, den beklagten Eigentümern von der Klage Kenntnis gegeben hat.

Es dürfte hier aber tatsächlich ein Zustellungsmangel vorliegen, denn nur bei einem Verwalter im Amt kann die Zustellung bewirkt werden.

Beim Amtsgericht braucht man keinen Anwalt; jeder Eigentümer kann sich selbst verteidigen.

Man kann also entweder selbst ans Gericht schreiben, dass man sich verteidigen will oder selbst zum Gericht gehen.
Die Rechtsantragstelle wird dann das unterschriftsreif in den Computer eintippen.

Oder: Eben einen Anwalt beauftragen.

MfG, Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 21:37
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AW: WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Hallo und vielen Dank für die Antwort,

was hätte denn ein solcher Zustellungsmangel zur Folge?
Und kann jedes Mitglied sich selbst verteidigen, oder muss die WEG zusammen handeln? Ich dachte vielleicht gibt es sowas wie einen Notfallparagrafen, in dem steht, dass eben bei Gefahr (wie hier Verlust der Klage) jeder einzelne Entscheidungen für die WEG treffen kann?
Vielen liebe Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 13:59
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AW: WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Oh sorry, Antonina!

Ich hatte bei meiner ersten Antwort nicht aufmerksam genug gelesen.

Es ist also tatsächlich die WEG verklagt und nicht die übrigen Eigentümer! Außerdem spielt das bereits in der 2. Instanz!

Man sollte der Geschäftsstelle des Landgerichts einen Hinweis geben, dass ein Verwalter nicht vorhanden ist.
Wenn die Gemeinschaft nach § 44 WEG einen Zustellungsvertreter bestimmt hat, wäre dieser mitzuteilen.

Wenn sie keinen bestimmt hat, müsste wohl das Landgericht einen solchen bestellen.

Die Zustellung muss dann neu bewirkt werden.

MfG, Wohni
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 22:07
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AW: WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Super, vielen lieben Dank für die Erklärung zum Thema Zustellung!
Aber eine Frage habe ich trotzdem noch wenn ich darf ;-)

Und zwar, wie es denn nun wenn in dieser WEG ohne Verwalter kein Beschluss zustandekommt bezüglich der Beauftragung eines Rechtsanwaltes: kann der einzelne was tun und was?
Solange die Zustellung nicht bewirkt wurde, rennt ja noch keine Frist davon, aber was wenn zugestellt wurde, dann muss es ja schnell gehen...
Durch wen wird denn eine WEG ohne Verwalter vertreten?

Wäre super, wenn ich nochmal Antwort bekäme, DANKE!
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  #6 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 12:16
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AW: WEG ohne Verwalter verklagt wie verteidigen?

Zitat:
Zitat von Antonina Beitrag anzeigen
Super, vielen lieben Dank für die Erklärung zum Thema Zustellung!
Aber eine Frage habe ich trotzdem noch wenn ich darf ;-)

Und zwar, wie es denn nun wenn in dieser WEG ohne Verwalter kein Beschluss zustandekommt bezüglich der Beauftragung eines Rechtsanwaltes: kann der einzelne was tun und was?
Solange die Zustellung nicht bewirkt wurde, rennt ja noch keine Frist davon, aber was wenn zugestellt wurde, dann muss es ja schnell gehen...
Durch wen wird denn eine WEG ohne Verwalter vertreten?

Wäre super, wenn ich nochmal Antwort bekäme, DANKE!
Nochmals zum Verwalter: das muss kein "Profi" sein. Es könnte auch ein Eigentümer sein. Auch könnte ein oder mehrere Eigentümer mit der Vetretung der WEG beauftragt werden (§27 Abs.3 Satz 2 WEG). Hierfür reicht ein Mehrheitsbeschluss (a.a.O.)

Einigt sich die WEG auf gar nichts (ein Verwalter ist im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben), so kann jeder Eigentümer nach §21 Abs. 4 bei Gericht die Bestellung eines Verwalters beantragen.
Ergänzend hierzu auch §21 Abs. 8 WEG

Den Notverwalter nach dem WEG aler Fassung gibt es nicht mehr. Das Gericht wird aber einen Verwalter insbesondere dann bestellen, wenn ein solcher fehlt und eine dringende Angelegenheit ansteht. Dürfte im geschilderten Fall wohl so sein.
__________________
Gruß

Klaus
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