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WEG - Nutzungsausschluss

Dies ist eine Diskussion zu WEG - Nutzungsausschluss innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.11.2010, 12:02
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WEG - Nutzungsausschluss

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verfügt über 8 Wohnungen, jedoch nur 7 Stellplätze für PKW. 5 davon sind Garagen, sowie 2 Stellplätze am Hof. Die letzte Käuferin hatte keine Chance mehr ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz zu erwirken. Im großen, zugehörigen Hof ist allgemeines Halte- und Parkverbot, obwohl räumlich gesehen, noch weitere Stellflächen geschaffen werden könnten (kein Platzmangel). Leider ist unbekannt, ob das Parkverbot bereits in der Teilungserklärung oder erst in einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt wurde. Die Frage lautet, kann der Käuferin (o.g.) das Parken im Hof verboten werden? Ist hier ein Mehrheitsbeschluss überhaupt wirksam, da ja nur die Interessen der einen Eigentümerin beeinträchtig sind, und von vornherein klar ist, dass die anderen Eigentümer für das Parkverbot sind (sie haben ja einen Parkplatz) und ohnehin eine Mehrheit zustande bringen? Welche Chancen hat die Eigentümerin im Hof zu parken (natürlich ohne andere zu behindern)? PS: In der Umgebung sind nur Privatstraßen mit absoluten Halteverboten, bzw. GEschäftsparkplätze mit Halteverboten. DAnke
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Alt 11.11.2010, 12:25
V.I.P.
 
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AW: WEG - Nutzungsausschluss

Es könnte der Verwalter gefragt werden wie das Verbot begründet wird.
Die Teilungserklärung, die vorliegt, sagt wie genutzt werden kann. Selbstverständlich entscheidet die Gemeinschaft über die Nutzung!
Sonst könnte jeder seine Kiste dort abstellen!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 12:39
Boardneuling
 
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AW: WEG - Nutzungsausschluss

Hallo, danke für die Antwort!

Naja, es geht ja darum, dass die (Mit-)Eigentümerin ihr Auto auch auf dem Grund parken will, aber als einzige keinen Parkplatz hat. Die anderen sind für ein Parkverbot, da sie ja alle einen Stellplatz haben. Kann man also einfach sagen: Pech gehabt, wir sind zufrieden, in der Überzahl, du kannst nichts dagegen machen. Auch wenn die anderen Eigentümer keine Nachteile hätten, wenn ein weiterer Stellplatz geschaffen wird? Quasi sind ihr da die Hände gebunden? Versteh ich das richtig? Obwohl sie Miteigentümerin ist, als einzige keinen Parkplatz hat, auch die Grundsteuer mitbezahlt, können die anderen darüber bestimmen, dass es auch so bleiben wird?

Abgesehen könnte man verhindern, dass jeder seine Kiste abstellt, indem man ein "Parken nur für Anrainer" - Schild anbringt.

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 14:20
V.I.P.
 
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AW: WEG - Nutzungsausschluss

Zitat:
Zitat von sonja_i Beitrag anzeigen
Naja, es geht ja darum, dass die (Mit-)Eigentümerin ihr Auto auch auf dem Grund parken will, aber als einzige keinen Parkplatz hat.
Dann hat sie auch kein Parkrecht! Das muss ihr aber bei Kauf schon bekannt gewesen sein! Ein Sondernutzungsrecht lässt sich nicht erzwingen!
Zitat:
Abgesehen könnte man verhindern, dass jeder seine Kiste abstellt, indem man ein "Parken nur für Anrainer" - Schild anbringt.
Damit meinte ich die Miteigentümer!
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