Dies ist eine Diskussion zu WEG - Nutzungsausschluss innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| WEG - Nutzungsausschluss |
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| AW: WEG - Nutzungsausschluss Es könnte der Verwalter gefragt werden wie das Verbot begründet wird. Die Teilungserklärung, die vorliegt, sagt wie genutzt werden kann. Selbstverständlich entscheidet die Gemeinschaft über die Nutzung! Sonst könnte jeder seine Kiste dort abstellen! |
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| AW: WEG - Nutzungsausschluss Hallo, danke für die Antwort! Naja, es geht ja darum, dass die (Mit-)Eigentümerin ihr Auto auch auf dem Grund parken will, aber als einzige keinen Parkplatz hat. Die anderen sind für ein Parkverbot, da sie ja alle einen Stellplatz haben. Kann man also einfach sagen: Pech gehabt, wir sind zufrieden, in der Überzahl, du kannst nichts dagegen machen. Auch wenn die anderen Eigentümer keine Nachteile hätten, wenn ein weiterer Stellplatz geschaffen wird? Quasi sind ihr da die Hände gebunden? Versteh ich das richtig? Obwohl sie Miteigentümerin ist, als einzige keinen Parkplatz hat, auch die Grundsteuer mitbezahlt, können die anderen darüber bestimmen, dass es auch so bleiben wird? Abgesehen könnte man verhindern, dass jeder seine Kiste abstellt, indem man ein "Parken nur für Anrainer" - Schild anbringt. Danke |
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| AW: WEG - Nutzungsausschluss Zitat:
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