Dies ist eine Diskussion zu WEG - Konto für Hausmeister innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| WEG - Konto für Hausmeister Von diesem Konto sollen z.B. Gartengeräte durch den Hausmeister beschafft werden können, damit dieser nicht in Vorkasse treten soll. Für einige Eigentümer mag dies zum Vorteil sein, für andere Eigentümer sieht es eher danach aus, als würden aus diesem Konto Aufwendungen bezogen, die bei einer Versammlung evtl. nicht beschlossen werden würde. Rein rechtlichtlich gesehen... Ist die Einrichtung eines solchen Kontos zulässig? Ich kann mir nicht erklären, nach welchem Gesetz es zulässig sein sollte. Vielleicht kann auch jemand eine Gesetzesgrundlage nennen, wonach es nicht erlaubt, bzw. erlaubt ist. Mit freundlichen Grüßen |
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