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WEG Gesetz § 22

Dies ist eine Diskussion zu WEG Gesetz § 22 innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.10.2010, 17:49
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WEG Gesetz § 22

Hallo,

hoffe nun, dass ich im richtigen Forum lande,

kann mir jemand den Unterschied zwischen Instandhaltung, Modernisierung, bauliche Veränderung mitteilen?

Gruß Karaman
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 17:53
Boardneuling
 
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AW: WEG Gesetz § 22

dies noch zur Info,

^ein 6 Fam Haus mit zentraler Ölversorgung und Warmwasserversorgung durch Durchlauferhitzer pro Etage.

d.h. in jeder Wohnung sind Einzelöfen vorhanden, die Ölversorgung läuft über eine Zentrale Ölversorgung, der Tank steht bei jedem separat im Keller.

Die Warmwasserbereitung wird durch entsprechende Durchlauferhitzer in jeder Wohnung durchgeführt.

So nun möchten wir auf eine Zentralheizung mit Warmwasserversorgung umstellen.

Ist dies eine Instandhaltung, oder Modernisierung oder sogar eine bauliche veränderung??

Entscheidend ist dadurch der Beschluss (einfache Mehrheit etc..)


^
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 10:17
V.I.P.
 
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AW: WEG Gesetz § 22

Es handelt sich um Modernisierung (§ 22 (2).
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 14:13
Boardneuling
 
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AW: WEG Gesetz § 22

vieln Dank für die Rückmeldung,

kann dies aber auch folgendes sein?
(3) Für Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 verbleibt es bei den Vorschriften des § 21 Abs. 3 und 4. ??

Wie ist es bei der Hauskassenerhöhung, reicht da die einfache Mehreheit?
oder bzw. Dachdämmung?

vielen dank
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