Dies ist eine Diskussion zu WEG- Einstimmigkeitsklausel innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| WEG- Einstimmigkeitsklausel Im Grundbuch sind als Eigentuemer eines Hauses drei Personen eingetragen, Eheleute A+B und das Kind C. Jedem gehoert ein drittel. Bei der Ueberschreibung des einen Drittels auf das Kind wurde eine besondere Klausel mit aufgenommen: Wichtige entscheidungen wie Renovierungen, Hypotheken und Verkaeufe koennen nur Einstimmig entschieden werden koennen. Nun moechte B das seinen Teil des Hauses verkaufen, kann Er diese Klausel anfechten? |
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| AW: WEG- Einstimmigkeitsklausel Ja was denn nun? Gemäß der Überschrift in diesem Beitrag und hier http://www.juraforum.de/forum/t273752/s.html handelt es sich um Eigentum, das gem. Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wurde. Zitat:
Handelt es sich um ein nach WEG aufgeteilte Immobilien oder um ein Grundstück mit Bruchteilseigentum? Geändert von CruNCC (26.02.2009 um 20:47 Uhr). |
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