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WEG- Einstimmigkeitsklausel

Dies ist eine Diskussion zu WEG- Einstimmigkeitsklausel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 18:58
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WEG- Einstimmigkeitsklausel

Guten Tag, folgendes Thema:

Im Grundbuch sind als Eigentuemer eines Hauses drei Personen eingetragen, Eheleute A+B und das Kind C. Jedem gehoert ein drittel. Bei der Ueberschreibung des einen Drittels auf das Kind wurde eine besondere Klausel mit aufgenommen: Wichtige entscheidungen wie Renovierungen, Hypotheken und Verkaeufe koennen nur Einstimmig entschieden werden koennen.

Nun moechte B das seinen Teil des Hauses verkaufen, kann Er diese Klausel anfechten?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 20:24
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AW: WEG- Einstimmigkeitsklausel

Ja was denn nun?

Gemäß der Überschrift in diesem Beitrag und
hier http://www.juraforum.de/forum/t273752/s.html
handelt es sich um Eigentum, das gem. Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wurde.

Zitat:
Im Grundbuch sind als Eigentuemer eines Hauses drei Personen eingetragen, Eheleute A+B und das Kind C. Jedem gehoert ein drittel.
Das kann dann nicht stimmen!

Handelt es sich um ein nach WEG aufgeteilte Immobilien oder um ein Grundstück mit Bruchteilseigentum?

Geändert von CruNCC (26.02.2009 um 20:47 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2009, 12:36
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AW: WEG- Einstimmigkeitsklausel

Zitat:
Zitat von fruchtge
Nun moechte B das seinen Teil des Hauses verkaufen, kann Er diese Klausel anfechten?
Nein, kann er nicht!
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