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WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Dies ist eine Diskussion zu WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 13:58
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Question WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

[QUOTE=nimm2;774199]Hallo,

Kann ein Beschluss bezüglich der Genehmigung eines Balkonbaus, der einstimmig verläuft trotz Verstreichung der 4-wöchigen Einspruchsfrist, nach 18 Monaten rückgängig bzw angefochten werden?
Auch wenn Bauvertrag schon unterschrieben ist.

Liebe Grüsse

Geändert von nimm2 (20.08.2010 um 23:10 Uhr). Grund: geändert gemäss der Forenregeln
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 15:02
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

persönliche Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Forenregeln lesen und Beitrag forenkonform abändern, sonst darf nicht geantwortet werden
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln

Geändert von charles0308 (21.08.2010 um 09:46 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 23:12
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

siehe oben- geändert
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 11:39
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Hier handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nie per Beschluss genehmigt werden konnte. Der Beschluss war von Anfang an nichtig. Es Bedarf einer Zustimmung aller Eigentümer.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 12:36
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

aber der Beschluss wurde schon einstimmig gefasst.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 12:38
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Zitat:
Zitat von nimm2 Beitrag anzeigen
aber der Beschluss wurde schon einstimmig gefasst.
Einstimmig in der Versammlung... Waren alle Eigentümer da?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 21:52
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Ja, es waren alle Eigentümer da und alle haben dem zugestimmt.

LG
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  #8 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 10:55
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Dann ist das kein Beschluss sondern eine Vereinbarung. Zur Änderung bedürfte es wiederum der Zustimmung aller Eigentümer.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 14:56
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Doch , es war ein richtig rechtsgültiger Beschluss. In einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung. Alle waren da und alle haben dem zugestimmt.
Danach gab es Ergebnisprotokoll usw.
Liebe Grüsse
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  #10 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:14
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AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen?

Ist auch egal. Eine Entscheidung, die Einstimmigkeit bedurfte und so auch erfolgt ist, kann nicht durch Teilstimmigkeit aufgehoben werden.
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