Dies ist eine Diskussion zu WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Kann ein Beschluss bezüglich der Genehmigung eines Balkonbaus, der einstimmig verläuft trotz Verstreichung der 4-wöchigen Einspruchsfrist, nach 18 Monaten rückgängig bzw angefochten werden? Auch wenn Bauvertrag schon unterschrieben ist. Liebe Grüsse Geändert von nimm2 (20.08.2010 um 23:10 Uhr). Grund: geändert gemäss der Forenregeln |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? persönliche Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Forenregeln lesen und Beitrag forenkonform abändern, sonst darf nicht geantwortet werden
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln Geändert von charles0308 (21.08.2010 um 09:46 Uhr). |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? siehe oben- geändert |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? Hier handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nie per Beschluss genehmigt werden konnte. Der Beschluss war von Anfang an nichtig. Es Bedarf einer Zustimmung aller Eigentümer. |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? aber der Beschluss wurde schon einstimmig gefasst. |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? Einstimmig in der Versammlung... Waren alle Eigentümer da? |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? Ja, es waren alle Eigentümer da und alle haben dem zugestimmt. LG |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? Dann ist das kein Beschluss sondern eine Vereinbarung. Zur Änderung bedürfte es wiederum der Zustimmung aller Eigentümer. |
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| AW: WEG Beschluss nach 1 1/2 Jahren wieder kippen? Doch , es war ein richtig rechtsgültiger Beschluss. In einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung. Alle waren da und alle haben dem zugestimmt. Danach gab es Ergebnisprotokoll usw. Liebe Grüsse |
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