Dies ist eine Diskussion zu WEG Beschluss Aussendämmung / Energiepass innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| es geht um folgende Fragen: An einer Wohnanlage, Baujahr ca. 1968 mit 25 Eigentumswohnungen soll ggf. eine neue Aussendämmung vorgenommen werden. Der Grund, die Einführung (in absehbarer Zeit) des Energiepasses. Die heutige Fassade ist vor einigen Jahren bereits erneuert worden und befindet sich z.Zt. in ordentlichem Zustand, aber ohne "erweiterte Dämmung". Meine Frage dazu: Kann eine WEG die neue Aussendämmung mit Mehrheitsbeschluss beschliessen? oder bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des WEG?, da es über eine nötige Instandhaltungsmassnahme hinausgeht. Wie sieht es mit dem Energiepass aus, dieser würde z.Zt. den "IST"-Zustand der Wohnanlage darstellen und (meines Wissens) zu keinen weiteren Massnahmen verpflichten? Was meint Ihr dazu? Viele Grüsse! |
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| AW: WEG Beschluss Aussendämmung / Energiepass Kleiner Hinweis: Der Energiepass wird niemanden zu irgendwelchen Maßnahmen rechtlich verpflichten. In ihm wird lediglich festgestellt, welche Energieeffiziens ein Gebäude aufweist. |
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| AW: WEG Beschluss Aussendämmung / Energiepass Hallo, danke für den Hinweis, so habe ich das auch gesehen. Möchte nochmal auf meine Hauptfrage verweisen und dies vor dem Hintergrund, dass die jetzige Aussenfassade in Ordnung und vor wenigen Jahren bereits saniert worden ist. Kann eine WEG die neue Aussendämmung mit Mehrheitsbeschluss beschliessen? oder bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des WEG?, da es über eine nötige Instandhaltungsmassnahme hinausgeht? Danke |
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