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Wechsel des Verwalters

Dies ist eine Diskussion zu Wechsel des Verwalters innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.07.2008, 20:21
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Wechsel des Verwalters

Hallo,

angenommen die Wohnungseigentümergemeinschaft A wird 10 Jahre lang durch den Verwalter B betreut.

Danach wechselt der Verwalter. Neuer Verwalter ist der C.

Verwalter B stirbt.

Danach gibt es innerhalb der WEG Streitigkeiten.

Wie kann die Gemeinschaft die unter der Verwaltung des B getroffene Beschlüsse nachvollziehen ?

Geht bei einem Wechsel des Verwalters nicht auch das "Beschlußverzeichnis" auf den neuen Verwalter über ?

Vielen Dank. gruß heike
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Alt 06.07.2008, 10:52
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AW: Wechsel des Verwalters

Jeder Verwalter ist nach dem § 24 Nr. 7 WEG verpflichtet eine beschlußsammlung zu führen. Diese sollte durch die Erben an den neuen verwalter übergeben werden.

Heiner
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Heiner
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Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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