Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden wegen stillgelegtem Rohr innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wasserschaden wegen stillgelegtem Rohr Eine Wohnung sei gekauft worden. Kurz nach dem Eigentumsübergang sei ein Wasserschaden entstanden. Die Ursachenforschung hätte folgendes ergeben: Zwei oder drei Stockwerke oberhalb wurde im Zuge von Renovierungs-Arbeiten ein Haushaltsgerät an ein anderes Abwasserrohr angeschlossen als bisher. (also in jedem Fall weit genug weg, dass man bei Sichtprüfung kein "Ende" des Rohres hätte sehen können) Unter der Deckenverkleidung der EG-Wohnung sei das - anscheinend vor langer Zeit abgeschnittene - Gegenstück des Rohres gefunden worden, aus dem nun das Abwasser austrete. Ob es noch weitere - vermeintlich stillgelegte - Zugänge zu dem fraglichen Rohr im Hause gibt, sei noch in Klärung, würde aber in diesem Beispiel auch irrelevant sein. Wer hätte in so einem Fall den Schaden zu regulieren: - der neue Eigentümer, weil Nutzen und Lasten an ihn übergegangen sind und das abgeschnittsne Rohr zu seiner Wohnung gehört? - derjenige der das Abwasserrohr benutzt hat, weil er sich vor Inbetriebnahme von dessen ordnungsgemäßer Funktion hätte überzeugen müssen? - der Hausverwalter, weil er nicht dafür gesorgt hatte, das das stillgelegte Rohr unbenutzbar gemacht wird? <edit> die Idee hierbei ist, dass die Rohre WEG Eigentum sind </edit> Geändert von prederik (05.04.2011 um 13:15 Uhr). Grund: siehe <edit> Kennzeichnung |
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| AW: Wasserschaden wegen stillgelegtem Rohr Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Sammelrohr handelt, Dieses wäre in jedem Fall Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Lediglich für die zuführenden Rohre wäre ggfls. der Sondereigentümer "verantwortlich". Die aufgeworfenen Fragen lassen sich so nicht befriedigend beantworten, da z.B. nicht bekannt ist, ob das Zulaufrohr für das Haushaltsgerät geöffnet wurde oder dergleichen. Wenn sich nicht herausfinden lässt, warum und von wem das Sammelrohr unterbrochen wurde, ist m.E. der Schaden von der WEG zu tragen. Gruß Klaus |
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| AW: Wasserschaden wegen stillgelegtem Rohr Zitat:
![]() Im Weiteren wäre zu prüfen ob ggf. eine Gebäudeleitungswasser-Versicherung besteht und diese für den Schaden (zum Neuwert) eintritt
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| anschluss, stillgelegt, wasserschaden |
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