Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? Das Wasserrohr welches zum Klo geht und sich in der Wand hinter dem Klo befindet gebrochen. Ist das Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Ist dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung (inkl. Miethaftpflicht) der Mieterin abgedeckt? Da die Rohre im gesamten Haus völlig veraltet sind, wäre der Austausch nicht Sache der WEG? Wäre dies ein fall für die gebäudeversicherung des eigentümers der eigentumswohnung ist oder ein fall der gebäudeversicherung der WEG-Gemeinschaft? Wie ist hier die Rechtslage? |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? Sowas ist in der Teilungserklärung geregelt (zumindest bei uns). Abwasserleitungen sind Sondereigentum bis sie in ein Fallrohr oder ein gemeinschaftliche genutztes Abwasserrohr münden. Das gleiche gilt für Heizungs und Frischwasserrohre. Ab den Absperrhänen oder Ventielen in der Wohnung ist Sondereigentum. |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? ....ich bin allerdings kein Rechtsberater..... |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? von anderer seite habe ich eben folgende antwort bekommen: es kann nur eine wohngebäudeversihcerung geben ......und die ist von der WEG. also ruckzuck den verwalter informieren.....auch dafür wird dieser bezahlt. und folgendes darauf geantwortet: da in der darunter gelegenen wohnung bei dem dortigen bad eine feuchte stelle aufgetreten ist hat der verwalter die entsprechende firma mit der reparatur beauftragt, wobei von einer anderen seite habe ich folgende antwort erhalten: AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? Sowas ist in der Teilungserklärung geregelt (zumindest bei uns). Abwasserleitungen sind Sondereigentum bis sie in ein Fallrohr oder ein gemeinschaftliche genutztes Abwasserrohr münden. Das gleiche gilt für Heizungs und Frischwasserrohre. Ab den Absperrhänen oder Ventielen in der Wohnung ist Sondereigentum. |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? So ein durch eine Gebäude-Leitungswasserversicherung gedeckter Leitungswasserschaden eintritt ist die Frage nach Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum irrelevant. In der Gbde-LW wird hier nicht unterschieden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? eben bekam ich noch folgende Antwort: das kann sich vielleicht auf Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen beziehen, die Gebäudeversicherung beinhaltet aber in aller Regel (ich habe noch nie etwas anderes gehört) das gesamte Gebäude, also Gemeinschafts- und Sondereigentum separate Gebäudeversicherungen für Sondereigentum werden meines Wissens höchstens für hochwertige Einbauküchen, Einbaumöbel oder besondere Badeinrichtungen durch den Wohnungseigentümer abgeschlossen, weil die Gemeinschaft nicht für die exklusive Ausstattung eines Einzelnen zahlen will |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? Zitat:
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? der ersteller scheint seine frage in anderen foren gepostet zu haben und trägt hier alle antworten zusammen... eben auch diese, die in diesem thread stehen... sehr lästig und animieren nicht grad zur antwort mit fundiertem (oder weniger fundiertem) wissen... |
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| AW: Wasserschaden in der Eigentumswohnung/zahlt Versicherung? @ Niemand2000 wenn Sie meine Antwort schon in einem anderen Forum posten dann erwarte ich, dass sie dies als Zitat anführen und/oder entsprechend mit dem Juraforum verlinken http://www.versicherungtalk.de/haftp...-versicherung/
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