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Wasserschaden durch Terrasse

Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch Terrasse innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.09.2011, 01:10
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Wasserschaden durch Terrasse

Hallo,

Als beispiel,Wohnungseigentuemer im 1 Stock hat eine Terrasse.
Der Eigentuemer im Erdgeschoss drunter macht oder verlaengert sein wohnzimmer genau unter der Terrasse und dazu noch ein wintergarten befestigt auf der Terrasse vom Eigentuemmer im 1 Stock.

Im erdgeschoss bildet sich feuchtigkeit genaur unter der Terrasse wo er sein wohzimmer verlaengert hat.

Jetzt schickt die Verwaltung eine Rechnung von ueber 4000 euro fuer sanierung an den Eigentuemer im 1 Stock.

Musst der Eigentuemer im 1 Stock die Rechnung bezahlen?

Tut mir Leid fuer Rechtschreibfehler,kann noch nich Perfekt Deutsch.
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Alt 29.09.2011, 10:37
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Zitat:
Zitat von Gorance Beitrag anzeigen
Musst der Eigentuemer im 1 Stock die Rechnung bezahlen?
Nein! Der Schadensverursacher muss bezahlen! Wurde diese Baumaßnahme denn von allen Eigentümern genehmigt?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 00:41
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Nein! Der Schadensverursacher muss bezahlen! Wurde diese Baumaßnahme denn von allen Eigentümern genehmigt?
Anscheinend schon,Aber der Eigentuemer im 1 Stock hat die Wohnung nachdem das Wohnzimmer verlaengert wurde vom sein Bruder gekauft.

Wer ist fuer das Schaden verantwortlich?Die Antwor verwuert mich,weil die Verwaltung macht den Eigentuemer im 1 Stock mit seiner Terrasse verantwortlich.

Weil die Terrase ist offen und regnets immer rein.

Wenn jemmand drunter ein wohnzimmer drausmacht meiner meinung nach muss er dementsprechend das Zimmer gut isoieren oder dicht machen.

Danke fuer die Antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:11
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Zitat:
Zitat von Gorance Beitrag anzeigen
Zitat:
Weil die Terrase ist offen und regnets immer rein.
Was heißt offen? Eine Terrasse ist das meistens.

Wenn jemmand drunter ein wohnzimmer drausmacht meiner meinung nach muss er dementsprechend das Zimmer gut isoieren oder dicht machen.
Was ist die Ursache ? Könnte es sein, dass der Belag der Terrasse undicht ist und dies gem. Teilungserklärung Angelegenheit des oberen Sondereigentümers ist?
Was die Ursache ist, sollte ein Bausachverständiger feststellen.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 10:46
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Was ist die Ursache ? Könnte es sein, dass der Belag der Terrasse undicht ist und dies gem. Teilungserklärung Angelegenheit des oberen Sondereigentümers ist?
Was die Ursache ist, sollte ein Bausachverständiger feststellen.
Laut "sag ich jetzt mal" Gutachter der sich der Eigentuemer im Erdgeschoss Geholt hat ist die Terrasse undicht,wie du schon sagtest der belag der Terrasse.
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Alt 30.09.2011, 10:57
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

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Zitat von Gorance Beitrag anzeigen
Laut "sag ich jetzt mal" Gutachter der sich der Eigentuemer im Erdgeschoss Geholt hat ist die Terrasse undicht,wie du schon sagtest der belag der Terrasse.
Dann kommt es auf die Teilungserklärung an bzw. evtl Beschlussfassungen. Es sei denn, es wäre nachweisbar, dass, im Zuge des Anbaus`s, der untere diesen Belag beschädigt hätte.
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Alt 30.09.2011, 11:13
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Sagen wir jetztmal es kommt von oben durch die Terrasse unten im Wohnzimmer durch.
Das ist aber aussen vom Gebeude,musst das nicht die Verwaltungskasse Uebernehmen?

Weil wenn mann eine Wohnung kauft steht im Vertrag nur die Wohnflaeche,die Terrasse gehoert zum gebaeude zum aussen.
Ist das nicht das selbe wenn der Dach undicht waere?
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  #8 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 11:19
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Zitat:
Zitat von Gorance Beitrag anzeigen
Sagen wir jetztmal es kommt von oben durch die Terrasse unten im Wohnzimmer durch.
Das ist so, wenn der Terrassenbelag nicht dicht ist!

Zitat:
Das ist aber aussen vom Gebeude,musst das nicht die Verwaltungskasse Uebernehmen?
Nicht zwingend, kommt auf die Teilungserklärung/Beschlüsse an.

Zitat:
Weil wenn mann eine Wohnung kauft steht im Vertrag nur die Wohnflaeche,die Terrasse gehoert zum gebaeude zum aussen.
Ist das nicht das selbe wenn der Dach undicht waere?
Nein! Auch im Kaufvertrag wird auf die Teilungserklärung hingewiesen. Hier handelt es sich regelmäßig um Sondernutzungsrechte.

Ohne die TE/Beschlüsse zu kennen und ohne den Schaden zu sehen, kann das aus der Ferne niemand beurteilen!
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Alt 30.09.2011, 11:30
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Danke fuer deine Antworten,Hast mich weitergebracht.
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Alt 06.11.2011, 18:35
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AW: Wasserschaden durch Terrasse

Hallo, ich weiss jetzt gensu die ursache des wasseschadens. Der vorbesitzer hat die abwasserleitungen die das wasser nach aussen leiten soll in der mitte des Balkons abgeschnieten.

das regenwasser floss all die jahren direkt auf das glasdach des wintergartens.die verwaltung meint 4000 euro soll der besitzer im 1 stock bezahlen, und 3000 euro die restlichen besitzer.

Der besitzer im 1 stock hat ne sachvericherung, koennte die fuer das schaden aufkommen?

Danke im voraus fuer Antworten.
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