Dies ist eine Diskussion zu Wasserschaden durch Terrasse innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wasserschaden durch Terrasse Als beispiel,Wohnungseigentuemer im 1 Stock hat eine Terrasse. Der Eigentuemer im Erdgeschoss drunter macht oder verlaengert sein wohnzimmer genau unter der Terrasse und dazu noch ein wintergarten befestigt auf der Terrasse vom Eigentuemmer im 1 Stock. Im erdgeschoss bildet sich feuchtigkeit genaur unter der Terrasse wo er sein wohzimmer verlaengert hat. Jetzt schickt die Verwaltung eine Rechnung von ueber 4000 euro fuer sanierung an den Eigentuemer im 1 Stock. Musst der Eigentuemer im 1 Stock die Rechnung bezahlen? Tut mir Leid fuer Rechtschreibfehler,kann noch nich Perfekt Deutsch. |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Nein! Der Schadensverursacher muss bezahlen! Wurde diese Baumaßnahme denn von allen Eigentümern genehmigt?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Zitat:
Wer ist fuer das Schaden verantwortlich?Die Antwor verwuert mich,weil die Verwaltung macht den Eigentuemer im 1 Stock mit seiner Terrasse verantwortlich. Weil die Terrase ist offen und regnets immer rein. Wenn jemmand drunter ein wohnzimmer drausmacht meiner meinung nach muss er dementsprechend das Zimmer gut isoieren oder dicht machen. Danke fuer die Antwort. |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Zitat:
Was die Ursache ist, sollte ein Bausachverständiger feststellen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Laut "sag ich jetzt mal" Gutachter der sich der Eigentuemer im Erdgeschoss Geholt hat ist die Terrasse undicht,wie du schon sagtest der belag der Terrasse. |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Dann kommt es auf die Teilungserklärung an bzw. evtl Beschlussfassungen. Es sei denn, es wäre nachweisbar, dass, im Zuge des Anbaus`s, der untere diesen Belag beschädigt hätte.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Sagen wir jetztmal es kommt von oben durch die Terrasse unten im Wohnzimmer durch. Das ist aber aussen vom Gebeude,musst das nicht die Verwaltungskasse Uebernehmen? Weil wenn mann eine Wohnung kauft steht im Vertrag nur die Wohnflaeche,die Terrasse gehoert zum gebaeude zum aussen. Ist das nicht das selbe wenn der Dach undicht waere? |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ohne die TE/Beschlüsse zu kennen und ohne den Schaden zu sehen, kann das aus der Ferne niemand beurteilen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Danke fuer deine Antworten,Hast mich weitergebracht. |
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| AW: Wasserschaden durch Terrasse Hallo, ich weiss jetzt gensu die ursache des wasseschadens. Der vorbesitzer hat die abwasserleitungen die das wasser nach aussen leiten soll in der mitte des Balkons abgeschnieten. das regenwasser floss all die jahren direkt auf das glasdach des wintergartens.die verwaltung meint 4000 euro soll der besitzer im 1 stock bezahlen, und 3000 euro die restlichen besitzer. Der besitzer im 1 stock hat ne sachvericherung, koennte die fuer das schaden aufkommen? Danke im voraus fuer Antworten. |
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