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Wasserkosten bei Doppelhaus

Dies ist eine Diskussion zu Wasserkosten bei Doppelhaus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.03.2009, 19:34
Boardneuling
 
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Wasserkosten bei Doppelhaus

Angenommen es gibt 2 Hauseigentümer, die jeweils eine Hälfte eines Doppelhauses besitzen. Eigentümer A hat die Hauptwasserversorgung in seinem Keller. Eigentümer B hat keinen eigenen Hauptwasseranschluss, nur einen Zwischenzähler, den er selber eingebaut hat, um Kosten des Einbaus einer seperaten Hauptwasserversorgung zu sparen.
Nun nehmen wir mal an, dass Eigentümer B zB. 2 Jahre lang die Rechnung dadurch für beide Partein ermittelt, indem er seinen selbst eingebauten Zwischenzähler abliest und den Preis ermittelt.
Aber was wäre, wenn zB. die Gesamtwasserrechnung auf einmal in die Höhe schießt und Eigentümer A ca. 90% der Wasserkosten laut den Berechnungen von B übernehmen muss und dadurch den Verdacht schöpft, dass B seinen Zwischenzähler manipuliert hat und deshalb ist A nicht mehr bereit die Wasserkosten zu bezahlen, weil er selber auch keinen eigenen Zähler für seine Hälfte hat, sondern halt nur den Gesamtwasserstand.
Wäre dieser Zwischenzähler vor Gericht gültig?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 21:39
V.I.P.
 
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AW: Wasserkosten bei Doppelhaus

Zitat:
Zitat von kleenemaus
deshalb ist A nicht mehr bereit die Wasserkosten zu bezahlen, weil er selber auch keinen eigenen Zähler für seine Hälfte hat, sondern halt nur den Gesamtwasserstand.
Das scheint die beste Lösung. Dann wird abgestellt und keiner muss mehr zahlen.
Zitat:
Wäre dieser Zwischenzähler vor Gericht gültig?
Nur wenn er geeicht wäre! So`n Ding geht schonmal kaputt.
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