
12.03.2009, 19:34
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 5
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| Wasserkosten bei Doppelhaus Angenommen es gibt 2 Hauseigentümer, die jeweils eine Hälfte eines Doppelhauses besitzen. Eigentümer A hat die Hauptwasserversorgung in seinem Keller. Eigentümer B hat keinen eigenen Hauptwasseranschluss, nur einen Zwischenzähler, den er selber eingebaut hat, um Kosten des Einbaus einer seperaten Hauptwasserversorgung zu sparen.
Nun nehmen wir mal an, dass Eigentümer B zB. 2 Jahre lang die Rechnung dadurch für beide Partein ermittelt, indem er seinen selbst eingebauten Zwischenzähler abliest und den Preis ermittelt.
Aber was wäre, wenn zB. die Gesamtwasserrechnung auf einmal in die Höhe schießt und Eigentümer A ca. 90% der Wasserkosten laut den Berechnungen von B übernehmen muss und dadurch den Verdacht schöpft, dass B seinen Zwischenzähler manipuliert hat und deshalb ist A nicht mehr bereit die Wasserkosten zu bezahlen, weil er selber auch keinen eigenen Zähler für seine Hälfte hat, sondern halt nur den Gesamtwasserstand.
Wäre dieser Zwischenzähler vor Gericht gültig? |