Dies ist eine Diskussion zu Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird Nehmen wir an für den Verkauf müssen beide Einerständnisse zum Verkauf der Immobilie vorliegen. Jedoch gibt nur der Grundschuldner die Zustimmung und die zweite Person mit der Sicherungshypothek gibt keine Zustimmung. Diese Person würde z.B. auf die Rückzahlung bestehen und dann die Löschung im Grundbuch vornehmen. Nehmen wir an das die Rückzhalung nicht möglich ist und die Person weiterhin dem Verkauf nicht zustimmt, dann wird irgendwann die Zwangsversteiguerung angesetzt, weil sich kein Käufer bis dato gefunden hat der die Sicherungshypothek im Grundbuch mit übernimmt. Die Versteigurung ist vorbei und das Objekt hat noch nicht mal die offenen Grundschuld eingebracht, so dass die Sicherungshyothek nicht abgegeolten werden kann. Angenommen man hätte die Person mit der Sicherungshypothek vorher darüber informiert, das im Falle einer Nichtzustimmung, zum Verkauf, die Immobilie versteigert wird, hätte sie sich dann erpresst gefühlt oder wäre sie dankbar gewesen über die offenen Aufklärung ? |
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| AW: Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird Zitat:
Normalerweise sollte ein Gläubiger für die entsprechende Information eher dankbar sein! |
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| AW: Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird Wie eine Persohn fühlt, kann hier niemand beantworten. Eine Erpressung wäre es in keinem Fall. Der Gläubiger wurde vom A_Gericht vorher über die Versteigerung informiert. Er konnt sich seine Chancen also selber ausrechnen. |
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| AW: Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird Nehmen wir an die Person hat nicht erwartet einen höhren Preis bei der Versteigerung zu erzielen, sie hat Einblick ins Grundbuch und weiß wieviel der Hauptschuldner bekommt und das sogar das Objekt auch nicht im freien Verkauf mehr als diese Grundschuld erbringen wird. Er hat andere, nicht nachvollziebare Vorstellungen. Es könnte sein, das er hofft, das der Schuldner noch irgendwo Geld versteckt hat und im den Betrag, den er als Sicherungshypothek im Grundbuch hinterlegt hat, ausbezahlt und im Gegenzug gibt er den Eintrag im Grundbuch frei. Stimmt dem Verkauf zu. Wenn er dem Verkauf nicht zustimmt, weil er sich erhofft das der Verkauf neben der Grundschuld auch die Auszahlung der Sicherungshypthek erbringt, dann wäre die Überlegung im schriftlich mitzuteilen: Wenn er sich mit dem Verkauf nicht einverstanden erklärt, wird die Immobilie versteigert werden. Versteigerung oder freier Verkauf würde für Ihne wahrscheinlich beides gleich ausfallen. Er würde wahrscheinlich garnichts bekommen, sondern nur der Grundschuldner. Könnte der Grundschuldner entgegenwirken, wenn er merkt das die Person mit der Siocherungshypothek durch sein handeln, den zu erzielenden Kaufpreis drückt, da z.B. eine Zwangsversteigerung nicht unumgänglich ist, weil er nicht in den Verkauf einstimmt.? |
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| AW: Was wäre wenn Sciherungshypothek aus Grundbuch nicht gelöscht wird Zitat:
Kann der Gläubiger 1 (Grundschuld) den Gläubiger 2 (Sicherungshypothek) rechtlich belangen, wenn dieser wissentlich dazu beiträgt, dass Gläubiger 1 deutlich weniger Geld erhält? ![]() Wer weiß dazu etwas? |
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