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Was passiert im Verkaufsfall mit Instandhaltungsrücklagen?

Dies ist eine Diskussion zu Was passiert im Verkaufsfall mit Instandhaltungsrücklagen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 08:58
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Was passiert im Verkaufsfall mit Instandhaltungsrücklagen?

A und B befinden sich in einer Eigentümergemeinschaft und zahlen auf ein Gemeinschaftskonto eine Instandhaltungsrücklage laut Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Nun verkauft B seine Wohnung an A. Es sind keine Regelungen für den Verkaufsfall getroffen worden. Hat B nun ein Recht auf anteilsmässige Rückzahlung der verbliebenen Rücklage oder wird dies Kaufpreismässig berücksichtigt?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2007, 13:42
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AW: Was passiert im Verkaufsfall mit Instandhaltungsrücklagen?

Die Rücklagen werden vom Käufer übernommen. Dies wird im Kaufvertrag entsprechend berücksichtigt. Hier kommt es darauf an, wie man sich mit dem Käufer einigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2007, 19:27
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AW: Was passiert im Verkaufsfall mit Instandhaltungsrücklagen?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Die Rücklagen werden vom Käufer übernommen. Dies wird im Kaufvertrag entsprechend berücksichtigt. Hier kommt es darauf an, wie man sich mit dem Käufer einigt.
Genau so ist es.
Wir haben auch eine Eigentumswohnung übernommen und einen Kaufpreis X ausgehandelt.
Die Rücklagen waren automatisch dabei und sind nicht separat aufgerechnet worden.
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