Dies ist eine Diskussion zu Was muss ich als Untermakler beachten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Aufgrund ungenügender rechtlicher Grundlagen und der dünnen Rechtsprechung hätte ich gerne gewusst, auf welcher Rechtsgrundlage oder Rechtsprechung sich im allgemeinen Verträge zwischen einem Hauptmakler und einem Untermakler im Immobilienbereich stützen, d. h. ich hätte gerne ein paar Infos über wichtige vertragliche Inhalte, über die Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Untermaklers und ob er in jedem Fall einen Anspruch auf Provision gegenüber dem Hauptmakler hat, wenn er für diesen bei der Erfüllung eines Hauptvertrages tätig geworden ist ? Darf ein Hauptmakler die Informationen und die Arbeit seines Untermaklers und Erfüllungsgehilfen für sich verwerten, ohne den Untermakler am Erfolg beteiligen zu müssen, z. B. wenn er nicht die gesamte Vermittlungsarbeit allein bewältigt hat und / oder der Hauptmakler gegen den Willen des Untermaklers evtl. die Arbeit an sich zieht, aber der Untermakler bereits nachweislich für den dann eintretenden Erfolg tätig war? Welche Bestimmungen und Rechtsprechungen greifen hier bzw. könnte man in einem Konfliktfalle heranziehen? Ich wollte mich gerne vorher über die Rechtslage informieren, bevor ich evtl. den Job eines Untermaklers in einem Immobilienbüro übernehme. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier die erforderlichen Hinweise erhalten könnte. Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern allgemein gültige Hinweise bzw. Verweise auf Gesetze, Rechtsprechungen oder andere Quellen. |
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| AW: Was muss ich als Untermakler beachten? Was ist ein "Untermakler"? Sollte es sich um eine freischaffende Tätigkeit für einem Makler handeln, ist er Handelsvertreter. Die Rechtsgrundlagen dafür stehen im HGB! Allerdings ist das Thema sehr komplex! Im wesentlichen kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an! |
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