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Was ist gültig: eingetragene Teilungserklärung oder Gewohnheitsrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Was ist gültig: eingetragene Teilungserklärung oder Gewohnheitsrecht? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.09.2007, 08:49
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Was ist gültig: eingetragene Teilungserklärung oder Gewohnheitsrecht?

mal angenommen, in der Tiefgarage einer Wohnanlage sind 9 KFZ-KFZ-Stellplätze als Sondereigentum im Plan der Teilungserklärung im Grundbuchtamt eingetragen.
Stellplatz Nr. 9 wird nicht wie eingetragen für 1 KFZ, sondern quer für 2 KFZ genutzt und behindert dadurch auch noch die Tiefgaragenzufahrt.
Die dauerhafte Boden-Markierung wurde vom Eigentümer 9 ebenfalls entfernt.
Eigentümer 9 beruft sich auf das Gewohnheitsrecht, da er beim Kauf der Wohnung vom Verkäufer die mündliche Zusicherung zur Doppelnutzung des Stellplatzes erhalten hat!
Die Hausverwaltung steht auf der Seite des Eigentümers 9 die zusätzlich zur optischen Abgrenzung eine Trennwand aus "Holz" (ohne Beschlußfassung) hat montieren lassen.
Was kann Eigentümer A (neu hinzugezogen) dagegen unternehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2007, 21:33
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AW: Was ist gültig: eingetragene Teilungserklärung oder Gewohnheitsrecht?

Schwierig, bei Gewohnheiten, die seit Jahren bestehen, greift durchaus das Gewohnheitsrecht. Allerdings darf die Zufahrt zur Tiefgarage auf keinen Fall behindert werden. Hier kommt es darauf an, wie die Behinderung aussieht und ob es wirklich eine Behinderung oder eher eine Belästigung ist. Anders sieht es bei der Holzabgrenzung aus. Soweit mir bekannt ist, dürfen in Tiefgaragen keinerlei brennbare Materialien sein. Mal googlen oder bei der Feuerwehr/Brandschutz erkundigen.
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