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Was gehört zum Haus, was nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Was gehört zum Haus, was nicht? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 20:53
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Was gehört zum Haus, was nicht?

Angenommen Person A kauft das Haus von Person B.
Was gehört beim Immobilienkauf automatisch zum Haus und was darf Person B nach Beglaubigung mitnehmen?!
Sat-Anlage (wenn kein Kabelanschluß vorhanden), Wascharmaturen, Markise, Teppiche......etc.?!
Gibt es da ne Faustregel die Person A anwenden kann um dies heraus zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2009, 13:39
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AW: Was gehört zum Haus, was nicht?

In jedem Haus gibt es mehr oder weniger fest eingebaute bewegliche Gegenstände, die aber weggenommen oder ausgebaut und andernorts wieder sinnvoll verwendet werden können. Darunter fallen z.B. Einbauküchen, andere Einbaumöbel, Markisen, eine Satellitenempfangsanlage, der vorhandene Heizölvorrat, die Sauna, das Gartenhäuschen und die Gartengeräte wie der Rasenmäher. Um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen, ob diese Dinge mitverkauft und im Kaufpreis enthalten sind, sollten sie nach Möglichkeit im Kaufvertrag besonders aufgeführt und die gewünschte Regelung festgehalten werden.
Armaturen sind in jedem Fall wesentlicher Bestandteil des Hauses und gelten als mitverkauft. Ebenfalls die Bodenbeläge!
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