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Was gehört alles zur Küche beim Verkauf?

Dies ist eine Diskussion zu Was gehört alles zur Küche beim Verkauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.01.2009, 14:52
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Was gehört alles zur Küche beim Verkauf?

Jemand verkauft sein Haus. Im Kaufvertrag wird sich geeinigt, dass im Kaufpreis die "Küche" mit inbegriffen sei. Jetzt möchte der Verkäufer beim Auszug die Küchenstühle sowie die nicht fest installierte Mikrowelle mitnehmen. Der Käufer besteht aber darauf, dass er beides beim Kauf miterworben hat. Im Kaufvertrag wurde dies nicht näher geregelt sondern nur allgemein als Verkauf der "Küche" bezeichnet. Wem gehört jetzt was?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 15:50
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AW: Was gehört alles zur Küche beim Verkauf?

Die Stühle und die Mikrowelle gehören nicht zur Küche, genau so wenig wie das Radio, das dort stand oder die Küchenuhr an der Wand! War es eine eingebaute Küche?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 21:38
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AW: Was gehört alles zur Küche beim Verkauf?

Ja, die Küche war eine Einbauküche.
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Alt 27.01.2009, 10:39
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AW: Was gehört alles zur Küche beim Verkauf?

Zitat:
Zitat von riggson
Ja, die Küche war eine Einbauküche.
Dann ist die auch nur gemeint und nicht die "losen" Gegenstände. Auch nicht das Geschirr/Besteck in den Schubladen.
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