Dies ist eine Diskussion zu Was darf über den Hausstrom angeschlossen werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Es geht um Folgendes: Ein Wohnungseigentümer A wohnt in seiner Eigentumswohnung. Die anderen im Haus sind Mieter mit verschiedenen Vermietern. Waschmaschinen und Trockner laufen über Hausstrom. A hat weder Waschmaschine noch sonstiges im Keller, allerdings einen Kühlschrank in seiner Garage in der auch Hausstrom fließt. Nun soll A laut Hausverwaltung B pro Monat 20 dafür bezahlen. Ist sowas irgendwo gesetzlich geregelt? Weiterhin soll A für das ganze Jahr bezahlen obwohl der Kühlschrank nur 3 Monate in Betrieb war, bevor der Strom in der Garage abgestellt wurde. Zusätzlich ist unklar, woher B überhaupt weiß, was alles in dieser Garage steht, da diese eine private, geschlossene ist. Ich hoffe, ich habe nichts wichtiges vergessen und es wäre toll, wenn ich die ein oder andere Antwort bekommen würde! Danke schon mal! Geändert von Kaddastrophe (20.11.2007 um 21:22 Uhr). Grund: Besser? ;-) HILFE! |
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| AW: Was darf über den Hausstrom angeschlossen werden? Zitat:
Evtl. bestünde die Möglichkeit eine extra Zuleitung vom eigenen Zählerfeld zur Steckdose/Kühlschrank zu ziehen, diese dann via abschließbaren Zwischenschalter/Schützkästchen m. Schloss zu versehen? Dort wo der eigene Zähler sich befindet, von Wohnungseigentümer A, müsste oberhalb eine noch freie Hutschiene sich im Zählerkasten befinden( neben den Neozed-Sicherungen 3 x 63A). Dort könnte man einen zusätzlichen LS-Automaten 16A f. d. Absicherung platzieren? Wenn es noch eine ältere Bauform/Zählertafel sein sollte? evtl. neben der Zählerverteilung einen Zwischenzähler setzen lassen ( einen beglaubigten/verblomben/verschliessen) und dann eine neue Zuleitung zur Steckdose ziehen. Würde immer noch günstiger kommen, als monatlich 20 euro zu bezahlen? Energieeffizienz vom Kühlschrank beachten? Geändert von Fabris (09.12.2007 um 22:30 Uhr). Grund: y |
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