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(Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden?

Dies ist eine Diskussion zu (Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2005, 12:02
Boardneuling
 
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(Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden?

Hallo!
Käufer K hat am 16. August ein Einfamilienhaus mit Garten und Garage von Verkäufer V gekauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart,dass K schon vor Kaufpreiszahlung einen Schlüssel erhält,um mit den Renovierungsarbeiten anfangen zu können. K geht nun regelmäßig ins Haus um den Fortschritt der Arbeiten zu begutachten und um den Garten ein bißchen auf Vordermann zu bringen. Heute entdeckt K,dass V aus dem Garten sämtliche Dekosteine entfernt hat und fragt sich,ob das rechtens ist.
Es geht hierbei nicht um den Stein,sondern (wie so oft ) ums Prinzip...
Rein theoretisch könnte K doch morgen feststellen,dass V z.B. sämtliche Armaturen usw. aus dem Haus auch auf einmal entwendet,oder?!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 06:05
V.I.P.
 
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AW: (Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden?

Hallo,

Es ist die Frage, was genau Kaufgegenstand war, wenn es "nur" die Immobilie war und kein Inventar, dann ist auch nur die Immobilie (also alles was fest mit dem Haus verbunden ist, mal vereinfacht gesagt) in den Besitz von K übergegangen bzw. geht bald über.
Alles andere (Möbel, Teppiche, Vorhänge, und auch Gartendekoration) ist mobil und bleibt Besitz von V, also kann er es mitnehmen.

Türen, Fenster, Amaturen, Heizung usw. gehören zur Immobilie und gehören nun dem K ... oder zumindestens bald.
Hier darf V auch keine Änderungen vornehmen, ohne Ks Einverständnis.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 12:28
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AW: (Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden?

Hallo!


Prinzipiell stimme ich Huutsch zu. Ich bin jedoch der Ansicht, daß zum Haus, zu dem offenbar auch der Garten gehört, auch jene Dinge gehören, die baulich oder anderweitig auf dauerhaften oder in jedem Fall langfristigen Bestand angelegt sind. Das wären zum Beispiel Gehwegplatten im Garten oder Rasenkanten- bzw. Beetfassungen. Anders wäre aber wieder ein Grill zu beurteilen, der aus Fertigelementen aus Beton gesteht. Die Beetfassungen sind vergleichbar mit den Fußbodenleisten in einem Wohnraum. Diese zu entfernen wäre nicht im Sinne des Käufers, da dieser nach den normalen Umständen erwarten kann, daß diese mit zur baulichen Einheit des Hauses/Grundstückes gehören. Armaturen in Bad und Waschküde/Küche gehören auch zu dieser Einheit. Man muss allerdings vom "normalen" Wert der Gegenstände ausgehen. Wenn es also Rasenkantensteine aus echtem Karrara-Marmor sind, dann kann man nicht erwarten, daß er Verkäufer diese Dinge dem Käufer überlässt. Dies muss dann jedoch unter den beiden Vertragspartnern ausgehandelt werden und schriftlich fixiert sein (Idealfall). Das gild auch für Armaturen aus Weißgold mit Platin einlagen. Wenn der Verkäufer sein dekadentes Badarmaturenfeld behalten möchte, darf er dies auch. Er muss nur in jedem Fall für einen adäquaten Ersatz sorgen.

Wenn es sich also um Beetfassungs- oder Rasenkantensteine handelt, so darf der V diese nicht einfach mitnehmen. Es sei denn sie haben besonderen (materiellen) Wert. Dann kann der K nicht erwarten, daß man ihm diese überlässt. Ersatz ist ein muss - und die Absprache vorher ein wichtiges Kriterium.

Handelt es sich bei den Steinen um eine reine Dekoration (sagen wir mal Quartzsteine aus Südafrika oder Marmorsteine aus Italien oder Säulenbasalt aus der Türkei - also einfach nur schön anzusehende Steine) so gehören diese, wie Huutsch es sagte, zum Inventar und Eigentum des Verkäufers. Er darf diese also entfernen und der K muss dies auch hinnehmen. Das Entfernen solcher Gegenstände sollte aber bis zum wirksamwerden des Vertrages erfolgt sein (wenn man den Schlüssel netterweise etwas früher bekommt, kann man das nicht verlangen, daß alles vom Verkäufer schon weg ist - mit Beginn des Mietvertrages/Vertrages mit Bezugs- bzw. übereignungstermins (Grundbucheintrag o.ä.) HAT das alles weg zu sein... sonst gehört es im Regelfall dem Mieter/Eigentümer). Auch hier gilt: Reden ist Gold, Schweigen ist Silber. Kommunikation macht alles möglich.


Und immer schön dran denken: der erste Traum im neuen Heim wird auch meistens Wahrheit sein



Cheers,



Pete
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