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Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ?

Dies ist eine Diskussion zu Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 30.03.2009, 11:58
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Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ?

Angenommen, der Kauffertrag ist von Käufer und Verkaufer unterschrieben.
Danach ist bekannt geworden, dass man die Zustimmung (für Verkauf) noch einer Person benötigt.
Der Immobilien-Makler hat aber schon die Rechnung für die Vermittlung (Makler Provision) dem Käufer gestellt. Die Rechnung sollte innerhalb 30 Tage bezahlt werden.

Frage:

- sollte der Käufer die Rechnung von Maler bezahlen, obwohl man noch eine Unterschrift für das Verkauf benötigt ?

oder darf der Käufer in diesem Fall abwarten, bis Notar sagt, dass er alle notwendigen Unterschriften von der Verkäuferseite hat ?

Danke.
P.S. sorry hab am Anfang in das falsche Thread veröffentlicht.
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Alt 30.03.2009, 12:46
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AW: Wann sollte man dem Makler Provision bezahlen ?

Wenn zur Unterzeichnung beim Notar noch eine notwendige Genehmigung oder Zustimmung eines Anderen fehlt, wird der Notar die Unterzeichnung nicht durchführen.
Der Kaufvertrag kommt erst nach Unterzeichnung beim Notar zustande und erst dann kann der Makler entlohnt werden. Das Zustandekommen ist Voraussetzung für die Vergütungsansprüche des Maklers.
Informieren Sie den Makler von dem Umstand; er weiß womöglich noch nicht das da was fehlt.
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