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Wann muss gezahlt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wann muss gezahlt werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.10.2007, 16:18
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Wann muss gezahlt werden?

Hallo!

Es wäre nett, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte. Folgendes Problem:

Laut einem Gerichtsurteil stehen Herrn Mustermann 30% des Verkaufserlöses eines Hauses zu. Nun wurde das Haus vom Eigentümer für 175.000 Euro verkauft. 160.000 Euro müssen sofort gezahlt werden, 15.000 Euro erst am 28.2.08. Im Vergleich steht jediglich "Der Kläger (Mustermann) ist mit 30% am Kaufpreis zu beteiligen". Im Kaufvertrag steht unter Besitz, Nutzungen und Lasten "Die Besitzübergabe des Vertragsobjekts erfolgt Zug um Zug mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate." Diese ist schon erfolgt. Leider wurde trotz Aufforderung von Hernn Mustermann keine Zahlung an ihn geleistet.

Kann mir trotz dieser spärlichen Angaben jemand erklären, wann die Zahlungen zu leisten sind, bzw. wie man jetzt vorgehen soll? Überlege diese noch Woche abzuwarten, dann eine Frist von einer Woche zu setzen und mit Klage zu drohen. Man wäre ja schon zufrieden, wenn jetzt 30% von 160.000 gezahlt würden und der Rest dann nächstes Jahr. Will einfach nur, dass die Sache abgeschlossen ist

Viele liebe Grüße

Annapurna
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Alt 17.10.2007, 09:51
V.I.P.
 
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AW: Wann muss gezahlt werden?

Was denn nun Gerichtsurteil oder Vergleich? Was steht drin? Mit wem wurde der Kaufvertrag abgeschlossen, was für eine Fälligkeit steht im Kaufvertrag? Ist der Kaufvertrag überhaupt bekannt? Sollen die 30% erst ab Verkauf fällig sein oder schon vorher (ab Gerichtsurteil/Vergleich)? Normalerweise macht der Notar dem Käufer einer Fälligkeitsstellung, aber es wurde ja schon gezahlt. Ist eine Fälligkeit ab Zahlungseingang vereinbart worden? So kann man nichts sagen.

Nur meine Rechtsauffassung.
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