Dies ist eine Diskussion zu Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? rein fiktive Frage: Es existiert ein Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus. Innerhalb des Vertrages gibt es einen Passus, der im Falle der Nichträumung eine hohe Entschädigung für den Käufer garantiert. Bei der Beurkundung war sich der Notar nicht sicher, ob dieser Passus im Zweifelsfall vor Gericht Bestand haben würde. Dennoch wurde der Passus übernommen. Zwei Monate später: Grundsteuer, Makler, Notar etc. pp. (Nebenkosten) wurden vom Käufer gezahlt. Offenbar hat der VK seine Meinung zum Thema Hausverkauf geändert. Der VK ist der Meinung, dass er, weil ja eine Klausel laut Notar "fragwürdig" sei, ggf. der gesamte Vertrag ungültig sei und er somit vom Verkauf zurücktreten könne. Der Käufer hingegen ist der Meinung, daß selbst wenn dieser Passus ungültig wäre, daß dann eine im Rahmen des Gesetzes gültige Interpretation zur Anwendung kommen müsse und der Vertrag als Ganzes unberührt bleibt. Darüber hinaus müsste im Zweifelsfall der VK Schadensersatz leisten. Die Frage ist nun: Was stimmt nun? Für begründete Meinungen wäre ich dankbar. Gruß, Mythbuster |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? es kommt darauf an, wie die Entschädigungsregelung konkret lautet und auf welche Summe sie sich beläuft. Erst, wenn sie den Kaufpreis erheblich überschreitet, könnte sie unwirksam sein wegen Wuchers. Hinzutreten müssten regelmäßig subjektive Umstände beim Verkäufer - der Fall ist leider zu dünn geschildert, um Genaueres zu sagen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? Gehen wir theoretisch davon aus, dass die Klausel besagt, dass bei nicht fristgerechter Räumung die zusätzlichen Kosten (Mietwohnung etc.) gezahlt werden müssen und pro Monat der Überschreitung 1% des Kaufpreises bis zur erfolgten Räumung. Diese Klausel war von den Käufern als Schutz eingebracht worden, da sie das Gefühl hatten, daß die Verkäufer unter Umständen die vereinbarte Frist sonst nicht einhalten würden. Kann der VK jetzt komplett zurücktreten vom Vertrag und sagen: Jetzt verkaufe ich gar nicht mehr, weil der Vertrag ungültig ist? Was ist mit den Kosten des Käufers? Gruß, Mythbuster |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? es dürfte keine Unwirksamkeit der Klausel vorliegen. Die ist eher deklaratorischer Natur. Der Vertrag dürfte dmait wirksam sein, das Objekt damit zu überiegnen (Aufzulassen).
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? Danke für die Antwort! Dann bleibt nur zu hoffen, dass der VK doch noch trotz der Äußerung des Notars zu dieser Einsicht gelangt und das Haus räumt. Gruß, Mythbuster |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? Zwei neugierige Fragen bleiben dennoch: 1. Wenn die Klausel sittenwidrig wäre (nach Auffassung des Notars), hätte er dann den Vertrag überhaupt beurkunden dürfen? 2. Macht eine ungültige (sittenwidrige) Klausel tatsächlich den ganzen Vertrag ungültig? |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? Ich schließe mich der Käufermeinung an! Sittenwidrig ist schlimmstenfalls die Klausel, nicht der gesamte Vertrag! |
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| AW: Wann kann ein Verkäufer wegen "Sittenwidrigkeit" vom Vertrag zurücktreten? Hallo, herzlichen Dank! Für den Käufer sind das positive Nachrichten. Gruß, Mythbuster |
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