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Wann ist / wird ein Kaufvertrag wirksam?

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist / wird ein Kaufvertrag wirksam? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.10.2008, 20:29
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Wann ist / wird ein Kaufvertrag wirksam?

Folgender fiktiver Fall:

A verkauft B ein Erbbaurecht.
Im notariellen Kaufvertrag ist enthalten, dass zur Veräusserung noch notwendig sind:
1) Zustimmung des Grundstückseigentümers
2) Verzichtserklärung Vorkaufrechts des Grundstückseigentümers
3) Belastungszustimmung Grundpfandrechte des Grundstückseigentümers

Makler C steht eine Provision zu.
Makler C stellt diese in Rechnung mit der Formulierung "verdient, fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des Kaufvertrages.

Wann ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Kaufvertrags erreicht.
Mit Unterzeichnung? Oder später, z.B. bei Vorliegen der Zustimmungen des Grundstückeigentümers?
Oder erst bei Übergae des Kaufobjektes?

Viele Grüsse & Danke für Eure Einschätzungen
Ralf
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 20:37
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AW: Wann ist / wird ein Kaufvertrag wirksam?

Rechtswirksam: Wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Also spätestens wenn der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 12:26
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AW: Wann ist / wird ein Kaufvertrag wirksam?

Zitat:
Zitat von Herbert 7
Rechtswirksam: Wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Also spätestens wenn der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist.
Das ist nicht richtig! Rechtswirksam ist der Vertrag grundsätzlich, wenn er abgeschlossen ist. Hier sind jedoch aufschiebende Bedingungen vereinbart. Der Makler hat Anspruch, wenn diese Bedingungen erfüllt sind!
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