Dies ist eine Diskussion zu Wann hat ein Hauskäufer das Recht auf die Schlüssel? innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| theoretische Frage zum Thema Hauskauf. Ein Haus wird verkauft. Der Vertrag wird beim Notar geschlossen. Im Vertrag wird als Übergabetermin der 15. Dezember als spätester Termin vereinbart. Laut Vertrag ist der Kaufpreis jedoch erst nach Räumung zu zahlen. Die Räumung durch die Verkäufer findet allerdings erst am 13. Dezember statt. Folglich hat der Käufer nur einen sehr kurzen Zeitraum für die Zahlung. Da die Käufer die Schlüssel zum 15. Dezember benötigen, wurde von Käuferseite das Angebot unterbreitet, am 13. Dezember mit allen Unterlagen direkt zur Bank zu fahren und dort die Überweisungen als Blitzüberweisung ausführen zu lassen. Die Bank wird dem Käufer schriftlich die Überweisung bestätigen. Diese Bestätigung wird vom Notar der Bank beglaubigt. Jetzt die konkrete Frage: Hat der Käufer jetzt Anspruch auf Herausgabe der Schlüssel? Der Verkäufer verneint und verlangt, zunächst auf schriftliche Bestätigungen seiner Banken warten zu wollen. Er ist der Meinung, daß der das Recht hat, darauf zu warten, daß die Banken die Zahlungseingänge schriftlich bestätigen. Aus Sicht des Käufers ist es nahezu unmöglich, daß in diesem Zeitraum eine solche Bestätigung erfolgen kann. Zudem wurde der Vertrag bereits vor zwei Monaten abgeschlossen und der Verkäufer hatte schon zu dem Zeitpunkt Ersatzwohnraum, folglich hat er selbst die späte Räumung und die damit verbundene späte Zahlung verschuldet. Speziell zur Übergabe steht im Kaufvertrag nur geschrieben: Der nutzbare Antritt und die Übergabe erfolgen mit Zahlung des Kaufpreises auf das Konto der Verkäufer bzw. auf das Konto der in Abt. III eingetragenen Gläubiger. Somit interpretiert der Käufer, daß wenn er die Zahlung nachweisen kann, er auch Anspruch auf die Schlüssel hat. Der Verkäufer beharrt auf eine schriftliche Bestätigung von Seiten seiner Banken. Wer hat Recht? Wenn der Käufer im Recht ist: Was sind seine Möglichkeiten? Grüße, Mythbuster |
| |||
| Nachtrag: Es geht nicht darum, den Schlüssel am 13. zu bekommen. Es geht vielmehr um die Frage, ob der Verkäufer sich über den 15. hinaus Zeit lassen kann, um auf einen Brief zu warten ... bzw. mehrere Briefe, da mehr als eine Empfängerbank. Eine telefonische Bestätigung wurde abgelehnt, weil der VK "dazu tagsüber keine Zeit" hat. Ebenso wird ein Notaranderkonto vom VK abgelehnt. Da der Käufer sein Haus am 15. räumen muss und das neue Haus 400 Kilometer entfernt steht, bleiben dem Käufer nicht viele Alternativen. Es stellt sich halt auch die Frage, inwieweit der VK eine Art Mitwirkungspflicht hat, die er versäumt hat. Immerhin hatte er schon seit Ende Oktober neuen Wohnraum und somit genügend Möglichkeiten vorher zu räumen. Hätte er nicht dafür Sorge tragen müssen, dass seine Sonderwünsche (schriftliche Benachrichtigung von seinen Banken) überhaupt im Rahmen der Möglichkeiten vom Käufer überhaupt erfüllbar sind? Leider gibt der Kaufvertrag nicht mehr Details her. Gruß und Danke für Antworten, Mythbuster |
| |||
| AW: Wann hat ein Hauskäufer das Recht auf die Schlüssel? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hauskauf, schlüsselübergabe |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| hauskäufer zahlen nicht | Immobilienrecht | 01.04.2010 20:36 |
| Wann hat man Recht auf neue Fenster? | Immobilienrecht | 07.09.2007 11:07 |
| Hauskäufer zahlt nicht | Immobilienrecht | 07.08.2007 15:40 |
| Hauskäufer insolvent-notarielle Rückentwicklung | Immobilienrecht | 25.07.2007 07:59 |
| Ab wann ist nachrangiges Recht beim Kaufvertrag gültig? | Kaufrecht / Leasingrecht | 10.11.2005 15:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios