Dies ist eine Diskussion zu Wandlung von Grundstücken innerhalb des Forums Immobilienrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Umwandlung von Gemeineigentum in Privateigentum | |||
| muß vorher zwingend eine amtliche Vermessung erfolgen | | 0 | 0% |
| RRS-Versicherung oder Gründung einer Erwerbergemeinschaft | | 1 | 100,00% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Wandlung von Grundstücken stücke von den Privateigentümern abgekauft und will nun das ge- meinschaftliche Eigentum für jeden in persönliches Eigentum um- wandeln sowie im Grundbuch eintragen lassen. Wer kann sagen, ob dazu eine vereinsinterne Parzellierung aus - reicht oder ob eine amtliche Vermessung unumgänglich wird ? Reicht der Abschluß einer privaten Rechtsschutzversicherung aus oder ist hier die Gründung einer Erwerbergemeinschaft o.ä. not- wendig, um das Grundstückseigentum rechtlich zu schützen ? Für zweckdienliche Hinweise bedanke ich mich. freyfield |
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| AW: Wandlung von Grundstücken Ohne Beurkundung, amtliche Vermessung und entsprechenden Veränderungsnachweis wird keine Umschreibung des Grundbuches auf den jeweiligen Erwerber möglich sein.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Wandlung von Grundstücken Eine Vereinsinterne Aufteilung reicht aus allerdings ist dann die Aufteilung nach WEG notwendig. Was Dazu eine Rechtsschutzversicherung zu suchen haben soll, versteh? ich nicht! |
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| AW: Wandlung von Grundstücken Danke für die Antwort.Die Frage war,ob die von uns vermessene Parzellierung vom Katasteramt anerkannt und für die Grundbuch- eintragung ausreichend ist.Wird in unserem Falle überhaupt eine Gemeinschaftsordnung u.eine Teilungserklärung gemäß WEG notwen- dig ? Außerdem interessiert,wie die durch den Kauf u. Grundbucheintrag entstandenen Eigentümergärten rechtlich gesichert sind. Wenn möglich,bitte ich um Antwort. freyfield |
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