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Wandlung von Grundstücken

Dies ist eine Diskussion zu Wandlung von Grundstücken innerhalb des Forums Immobilienrecht

Umfrageergebnis anzeigen: Umwandlung von Gemeineigentum in Privateigentum
muß vorher zwingend eine amtliche Vermessung erfolgen 0 0%
RRS-Versicherung oder Gründung einer Erwerbergemeinschaft 1 100,00%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 15:31
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Wandlung von Grundstücken

Nehmen wir an,ein Gartenverein hat seine bisher genutzten Grund-
stücke von den Privateigentümern abgekauft und will nun das ge-
meinschaftliche Eigentum für jeden in persönliches Eigentum um- wandeln sowie im Grundbuch eintragen lassen.
Wer kann sagen, ob dazu eine vereinsinterne Parzellierung aus -
reicht oder ob eine amtliche Vermessung unumgänglich wird ?
Reicht der Abschluß einer privaten Rechtsschutzversicherung aus
oder ist hier die Gründung einer Erwerbergemeinschaft o.ä. not-
wendig, um das Grundstückseigentum rechtlich zu schützen ?
Für zweckdienliche Hinweise bedanke ich mich.

freyfield
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 16:11
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AW: Wandlung von Grundstücken

Ohne Beurkundung, amtliche Vermessung und entsprechenden Veränderungsnachweis wird keine Umschreibung des Grundbuches auf den jeweiligen Erwerber möglich sein.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 14:03
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AW: Wandlung von Grundstücken

Eine Vereinsinterne Aufteilung reicht aus allerdings ist dann die Aufteilung nach WEG notwendig. Was Dazu eine Rechtsschutzversicherung zu suchen haben soll, versteh? ich nicht!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 13:15
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AW: Wandlung von Grundstücken

Danke für die Antwort.Die Frage war,ob die von uns vermessene Parzellierung vom Katasteramt anerkannt und für die Grundbuch-
eintragung ausreichend ist.Wird in unserem Falle überhaupt eine
Gemeinschaftsordnung u.eine Teilungserklärung gemäß WEG notwen-
dig ?
Außerdem interessiert,wie die durch den Kauf u. Grundbucheintrag
entstandenen Eigentümergärten rechtlich gesichert sind.
Wenn möglich,bitte ich um Antwort.

freyfield
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  #5 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 13:19
V.I.P.
 
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AW: Wandlung von Grundstücken

Es wird in eine persönliche Frage abgeglitten und es darf nicht mehr geantwortet werden!
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