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Wandernde Insel

Dies ist eine Diskussion zu Wandernde Insel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.04.2008, 18:11
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Wandernde Insel

Ein Exzentiker erwirbt eine nicht eingedeichte, unbewohnte Insel in der Nordsee. Wegen des fehlenden Küstenschutzes und der Strömungsverhältnisse trägt das Wasser beständig Sand im Westen ab, während sich an der Ostseite neues Land bildet. Auf diese Weise verlagert sich die Insel im Jahr um etwa 40 Meter nach Osten.

Nach 10 Jahren hat sich die Insel so weit nach Osten verlagert, dass sich die ursprünglich erworbene Flache komplett unter Wasser befindet, die neue Landfläche hat nun andere Koordinaten als die Ursprungsinsel.

Nach 50 Jahren würde die Wanderinsel auf das Festland treffen. Verliert der Eigentümer irgendwann seine Eigentümerrechte?

Variante: Nach 10 Jahren verkauft die Gemeinde, zu der die Insel gehört, die Insel ein zweites mal. Die Gemeinde steht auf dem Standpunkt, es handele sich um eine andere Insel, ein anderes Grundstück. Mit Recht?
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Alt 19.04.2008, 13:59
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AW: Wandernde Insel

Er hat keine Insel gekauft sondern ein vermessenes Grundstücksteil, auch wenn er nur noch dort tauchen kann!
Wenn sich andere Grundstücksteile ergeben, hat er darauf keinen Anspruch, meine ich!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2008, 14:13
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AW: Wandernde Insel

Sofort Kontakt mit den Amis oder Russen aufnehmen, welche dort die Flagge hissen und Ihre Ansprüche dokumentieren!

Sich sodann als Generalgouverneur einsetzen lassen!


Möglicherweise wanderte die Insel im laufe der Jahrtausende auch schon von einem anderen Staatsgebiet her, z.B.: England

Andererseits, da keine feste Landverbindung besteht könnte man auch von einem Seefahrzeug sprechen und unter der Flagge Panamas sich im Seefahrtsamt registrieren lassen.

In jedem Falle, würde ich auch bestehendes Haus auf Rollen lagern und entsprechend weiterschieben
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2008, 15:53
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AW: Wandernde Insel

Zitat:
Zitat von Monaco501
Sofort Kontakt mit den Amis oder Russen aufnehmen, welche dort die Flagge hissen und Ihre Ansprüche dokumentieren!

Sich sodann als Generalgouverneur einsetzen lassen!
Ich fürchte, die schleswigholsteinische Gemeinde würde das nicht akzeptieren - weil die Insel innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer (12 Seemeilen = ca. 22 Kilometer) liegt, käme in einem solchem Fall wohl erstmal die Wasserschutzpolizei und wenn der Generalgouverneur durchdreht vielleicht sogar die Bundesmarine zu Besuch.
Zitat:
Zitat von Monaco501
Möglicherweise wanderte die Insel im laufe der Jahrtausende auch schon von einem anderen Staatsgebiet her, z.B.: England
Das wäre denkbar, vielleicht leben auch noch Eingeborene auf der Insel, deren Staatsangehörigkeit geklärt werden müsste (Asylantrag?). Nach Bayern wird die Insel allerdings nicht wandern.
Zitat:
Zitat von Monaco501
Andererseits, da keine feste Landverbindung besteht könnte man auch von einem Seefahrzeug sprechen und unter der Flagge Panamas sich im Seefahrtsamt registrieren lassen.
Dieser Logik folgend, müssten Wanderdünen als Landfahrzeuge möglicherweise mit einer TÜV-Plakette versehen werden.
Zitat:
Zitat von Monaco501
In jedem Falle, würde ich auch bestehendes Haus auf Rollen lagern und entsprechend weiterschieben
So ähnlich macht es der Vogelwart auf einer ähnlichen Insel (Trischen: http://de.wikipedia.org/wiki/Trischen). Interessant wäre es einmal den Grundbucheintrag für das Haus des Vogelwarts einzusehen. Auf der Insel Trischen sind schon mehrere Gebäude wegen der Wanderung der Insel abhanden gekommen. Die Ruinen befinden sich heute westlich der Insel auf dem Meeresgrund.
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