Dies ist eine Diskussion zu W E G innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hmm, irgenwo hab ich mal ein "Online-Gesetzbuch" gefunden. Notfalls würde ich es einfach mal pobieren. |
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| Ich hab schon auf die fundierte Antwort gewartet, da ich offensichtlich auf einen Fachfrau gestoßen bin, Wie geschildert wäre das der Normalfall, aber...jetzt kommt das aber, wenn eine Versammlung in dieser Angelegeneit nicht immer einberufen wurde, weil es eine sehr kleine Gemeinschaft ist und man sich untereinander verständigt hat und die Abrechnung mehr oder wenig in die Hand gedrückt hat oder per Post. Ich meine, ist ein Beschluß dringend erforderlich, gilt die Frist nur bei offizieller Beschlußfassung |
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| Besten Dank für die prompte Rücmeldung, ich wüßte gerne mehr,muß nicht alles öffentlich sein, wäre dankbar über eine Mail-Verständigung oder über das Forum per pers. Nachricht |
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