Dies ist eine Diskussion zu W E G innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| W E G |
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| Wenn du (Privat) mit einem Bauunternehmen, . . . (Kaufmann nach HGB) einen Vertrag abgeschossen hast, ist die Rechung nach neuem Recht in drei Jahren verjährt. Hast du allerdings etwas von einem anderen "Privatmann" gemacht, dann erst nach 30 Jahren. Außer es wird eine Stundung vereinbart, kanns noch länger gehen. Ich bitte um Korrektur, wenn's falsch ist Viele Grüße, FeuerSalamander |
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| Vesteh ich nicht ganz |
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| Oder andere Frage, von wann ist die Rechnung bzw. wann ist's aufgefallen (Jahr ist wichtig)? |
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| Die erste ist von 1996 oder 1997, bis dato |
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| Wenn der Fehler zu deinen Gunsten ist, hast du Glück gehabt. Die erste Rechnung ist mit Sicherheit verjährt (Verjährungsfrist bis 2002 waren zwei Jahre ab 2003 sind es drei Jahre). Aber ich bin leider kein Jurist oder Jurastudent und hab mein Abi auf einer kaufmännischen Schule gemacht. FeuerSalamander |
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| Die Verjährungsfristen ist im Grunde ein Aspekt, ein weiterer wichtigerer wäre inwieweit die Einspruchsfristen zum Tragen kämen (4 Wochen?) |
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| Dass mit dem Einspruch, muss ich gestehen, weiss ich nicht mehr so genau. Fakt ist, wenn du denen eine Mahnung schreibst (egal wie viele!), hat dies keinen Einfluss auf eine Verjährung. Aber ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" hat wiederum Einfluss darauf. Einen solchen Bescheid bekommst du entweder beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel. Kostet glaube ich ca. 1 Euro. |
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| Ich stell die Frage mal anders rum, weil es mir um was anderes geht : Die Abrechnungen waren lange Jahre fehlerhaft, niemand hat das bemerkt, es war auch keinesfalls absichtlich, jetzt die Frage: Wenn ein Eigentümer auf die Idee kommt und verlangt Rückzahlung für all die Jahre, gibt´s darauf einen Anspruch? 1. Es könnte verjährt sein und 2. Die vierwöchige Einspruchsfrist für die jeweiligen Abrechnungen war auch jedesmal abgelaufen ohne Einspruch. |
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