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W E G

Dies ist eine Diskussion zu W E G innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 12:30
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W E G

Wie lange ist eine Kostenabrechnung (Neben-,Betriebskosten) in einer Eigentums-Wohnanlage anfechtbar? Insbesondere dann, wenn tatsächlich abrechnungstechnische Fehler vorhanden sind, die aber über Jahre hinweg niemand bemerkt hat, also auch keine Absicht seitens des Verwalters vorliegt. Kommen da Verjährungsfristen in Betracht?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2004, 17:51
Boardneuling
 
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Wenn du (Privat) mit einem Bauunternehmen, . . . (Kaufmann nach HGB) einen Vertrag abgeschossen hast, ist die Rechung nach neuem Recht in drei Jahren verjährt. Hast du allerdings etwas von einem anderen "Privatmann" gemacht, dann erst nach 30 Jahren. Außer es wird eine Stundung vereinbart, kanns noch länger gehen.

Ich bitte um Korrektur, wenn's falsch ist

Viele Grüße,
FeuerSalamander
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2004, 21:16
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Vesteh ich nicht ganz
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2004, 21:50
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Oder andere Frage, von wann ist die Rechnung bzw. wann ist's aufgefallen (Jahr ist wichtig)?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.06.2004, 21:57
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Die erste ist von 1996 oder 1997, bis dato
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  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2004, 23:30
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Wenn der Fehler zu deinen Gunsten ist, hast du Glück gehabt. Die erste Rechnung ist mit Sicherheit verjährt (Verjährungsfrist bis 2002 waren zwei Jahre ab 2003 sind es drei Jahre). Aber ich bin leider kein Jurist oder Jurastudent und hab mein Abi auf einer kaufmännischen Schule gemacht.

FeuerSalamander
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  #7 (permalink)  
Alt 17.06.2004, 19:22
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Die Verjährungsfristen ist im Grunde ein Aspekt, ein weiterer wichtigerer wäre inwieweit die Einspruchsfristen zum Tragen kämen (4 Wochen?)
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  #8 (permalink)  
Alt 17.06.2004, 23:20
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Dass mit dem Einspruch, muss ich gestehen, weiss ich nicht mehr so genau. Fakt ist, wenn du denen eine Mahnung schreibst (egal wie viele!), hat dies keinen Einfluss auf eine Verjährung. Aber ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" hat wiederum Einfluss darauf. Einen solchen Bescheid bekommst du entweder beim Amtsgericht oder im Schreibwarenhandel. Kostet glaube ich ca. 1 Euro.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.06.2004, 10:47
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Ich stell die Frage mal anders rum, weil es mir um was anderes geht : Die Abrechnungen waren lange Jahre fehlerhaft, niemand hat das bemerkt, es war auch keinesfalls absichtlich, jetzt die Frage: Wenn ein Eigentümer auf die Idee kommt und verlangt Rückzahlung für all die Jahre, gibt´s darauf einen Anspruch?
1. Es könnte verjährt sein und 2. Die vierwöchige Einspruchsfrist für die jeweiligen Abrechnungen war auch jedesmal abgelaufen ohne Einspruch.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.06.2004, 00:43
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Oder aber Einspruch gegenüber der WEG oder dem Verwalter, richtig? Wo steht das genau, das wäre noch wichtig
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