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vorzeitige Aufhebung Imo-Makler Vertrag jederzeit möglich?

Dies ist eine Diskussion zu vorzeitige Aufhebung Imo-Makler Vertrag jederzeit möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 10:47
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vorzeitige Aufhebung Imo-Makler Vertrag jederzeit möglich?

Hallo,

Fiktiver Fall:
Erben möchten ein geerbtes Haus verkaufen und beauftragen einen Makler mit dem Verkauf.
Nun hörten Erben von einem Interessenten (der sie direkt kontaktierte, nachdem er über den Makler das Haus besichtigte), das er nur ohne Maklerkontakt an dem Haus interessiert wäre und die Erben laut neuestem Gerichtsurteil jederzeit vorzeitig aus dem Maklervertrag aussteigen könnten.

Müssten die Erben dem Makler eine Entschädigung zahlen oder könnten Sie sich auf dieses Gerichtsurteil (Aktenzeichen unbekannt) beziehen und kämen ohne Probleme aus dem Vertrag.

Müsste der Interessent im Falle des Kaufes (nach Kündigung des Maklervertrages durch die Erben) trotzdem mit Courtageforderungen des Maklers rechnen, da er das Haus ja über den Makler zuerst besichtigte (Unterschrieben wurde nichts beim Makler).

Danke im Voraus für eure Stellungnahme

Viele Grüße

disc
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 11:03
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AW: vorzeitige Aufhebung Imo-Makler Vertrag jederzeit möglich?

Zitat:
laut neuestem Gerichtsurteil jederzeit vorzeitig aus dem Maklervertrag aussteigen könnten.
Kommt drauf an, ob der Maklervertrag ohne Befristung geschlossen wurde oder nicht. Denn grundsätzlich kann man sich nur im ersten Fall jederzeit vom Vertrag lösen, siehe auch hier
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 16:55
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AW: vorzeitige Aufhebung Imo-Makler Vertrag jederzeit möglich?

Ob die Verkäufer aus dem Vertrag mit dem Makler herauskommen oder nicht: der Kaufinteressent ist in jedem Fall provisionspflichtig, da er das Haus erst durch den Makler besichtigte. Die Provisionspflicht bleibt auch nach dem Ablauf des Maklervertrages bestehen.
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