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Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw...

Dies ist eine Diskussion zu Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw... innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 21.07.2008, 19:40
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Cool AW: Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw...

[QUOTE=schielu]
Der vorherige Vertrag zwischen K u. N war (weil nicht beurkundet) schwebend unwirksam.(311 b BGB)



Wenn ich die Frage richtig gelesen habe, ist der Vertrag zwischen K und N notariell beurkundet und die Auflassung erklärt und im Grundbuch eingetragen worden.
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  #12 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 11:38
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AW: Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw...

Hallo Ihr fleissigen Forums-Juristen,

ähnliche Probleme wie die von Euch diskutiertt beschäftigen mich auch gerade.

In meiner Überlegung, ist der Vertrag zwischen K & N nicht zustande gekommen (und auch nicht heilbar--> dazu weiss ich aber grad noch zu wenig, das sage ich also nur unter Vorbehalt.)


Auf nen regen Austausch freu ich mich
NetterBoy
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  #13 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 13:44
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AW: Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw...

Zitat:
Zitat von NetterBoy
In meiner Überlegung, ist der Vertrag zwischen K & N nicht zustande gekommen (und auch nicht heilbar--> dazu weiss ich aber grad noch zu wenig, das sage ich also nur unter Vorbehalt.)
Falsche Überlegung ! Die Auflassung hat den Mangel "geheilt"!
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  #14 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 18:41
Boardneuling
 
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AW: Vormerkung, Abtretung, Scheingeschäft usw...

Hallo,
zunächst einmal tausendfach danke, für deine schnelle Antwort! Was meinst du, wenn du sagst, dass die Auflassung den Mangel geheilt hat? Weil in derselben Urkunde die Auflassung erklärt wurde? Das heilt dann das Scheingeschäft? Wenn das so ist, wäre das doch die nötige Voraussetzung, die man braucht, damit K wirksam die Vormerkung erwerben kann, und infolge dessen seineRechte an Z. weiterübertragen kann, also auch Vormerkung, richtig ?! Dies dann nach den Regeln des Zweiterwerbs vom Berechtigten!??? Ich wäre sehr dankbar dafür, wenn du/ihr mir noch sagen könntet, ob das eurer Meinung nach ungefähr die richtige Richtung zur Lösung des Falles wäre. Schönes Wochenende und nochmals danke für die schnelle Antwort!
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