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Vorleistungen des Immo-Maklers - aber kein Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Vorleistungen des Immo-Maklers - aber kein Vertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 21:18
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Vorleistungen des Immo-Maklers - aber kein Vertrag

Angenommen A will sein Haus verkaufen. Es "bewerben" sich 5 Makler um den Auftrag. A führt auch ein Vorgespräch mit Makler B und stellt klar, dass der Maklervertrag anfangs nur 3 Monate laufen soll. B bekommt den Auftrag, erstellt eine Marktanalyse / Einwertung und Auswertung des Hauses, ein Exposeentwurf sowie einen Vertragsentwurf - alle diese Papiere werden A vorab per email geschickt. Im Vertragsentwurf steht nun aber eine Vertragslaufzeit von 5 Monaten.

A und B werden sich über die Vertragslaufzeit nicht einig, und B verlangt nun für die ganzen "Vorleistungen" - Expose- und Wertungsentwürfe Bezahlung, falls A den Vertrag mit B nicht eingeht.

Steht B Bezahlung zu?

Danke für Antworten
Villi
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Alt 11.03.2011, 08:59
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AW: Vorleistungen des Immo-Maklers - aber kein Vertrag

Ohne jetzt ins BGB gesehen zu haben: Ein Vertrag kommt erst zustande wenn eine Einigung über alle Punkte besteht.

Ohne Vertrag besteht für die Vorleistungen aber auch keine Anspruchsgrundlage.

Eine Schwachstelle könnte aber sein, ob man das mit den 3 Monaten auch beweisen kann. Daß der Makler einen solchen Aufwand getrieben hat, würde für eine längere Frist sprechen. Auch sind 3 Monate für einen erfolgreichen Hausverkauf eigentlich zu kurz.

Ist es denn so schwierig, ihm die 5 Monate zuzugestehen und einen Rechtsstreit zu vermeiden?

pauline
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 10:44
V.I.P.
 
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AW: Vorleistungen des Immo-Maklers - aber kein Vertrag

Der Makler kann nur dann Kostenersatz verlangen, wenn dieses vorher vereinbart wurde! (§ 652 (2) BGB)
"Des Maklers Müh`ist oft umsonst!"
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