Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2007, 20:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

hallo liebe Foris,

Wenn also der Mieter von seinem Vermieter-welcher nun ein gesamtes Objekt verkaufen will, bestehend aus vielen Einfamilienhäusern-und explizit schriftlich niedergelegt hat, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat-hat er es dann defintiv auch??

Auch wenn er evtl.den Mietvertrag schon gekündigt hatte-weil er das Haus erst nicht kaufen konnte-und nun durch Erbschaft es doch klappt.

Verträge sind noch keine zu Stande gekommen --und der Mieter wohnt auch noch in dem Haus.

Er kann auch das haus nicht alleine kaufen--sondern alle müssen gemeinsam kaufen-soo ähnlich wie bei den Eigentumswohnungen--incl.Gemeinschaftsflächen.

Wäre dankbar für eine rasche Antwort

LG Elfe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 13:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

Zitat:
Zitat von elfe11
hallo liebe Foris,

Wenn also der Mieter von seinem Vermieter-welcher nun ein gesamtes Objekt verkaufen will, bestehend aus vielen Einfamilienhäusern-und explizit schriftlich niedergelegt hat, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat-hat er es dann defintiv auch??
In welcher Form wurde das denn vereinbart? Steht das Vorkaufsrecht im Grundbuch?

Zitat:
Er kann auch das haus nicht alleine kaufen--sondern alle müssen gemeinsam kaufen-soo ähnlich wie bei den Eigentumswohnungen--incl.Gemeinschaftsflächen.
??? Was soll das heißen? Ein Einfamilienhaus ist rechtlich gesehen etwas völlig anderes wie Eigentumswohnungen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 17:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

hallo,

das Vorkaufsrecht hat der Mieter per Schreiben--wegen der Verkaufsabsicht halt schriftlich bekommen--entweder der Mieter oder aber Familienanghörige.

es wird kein einzelnes Haus verkauft--sondern ein Komplettpaket von 25 Häusern-da der Verkäufer sie einzeln nicht verkaufen darf--ist eine privatsiedlung -gehört einem Land.

deshalb so ähnlich wie Eiegntumswohnungen--denn die Freiflächen gehören immer allen--.

Ist bissi kompliziert das Ganze-deshalb frag ich ja nun nach.

LG elfe
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2007, 13:16
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

hallo nochmals,

gebe das mal konkreter wieder--evtl.kann dann doch noch jemand helfen.

Verkäufer beitet die Gesamtliegenschaft zunächst den jetzigen Mietern oder Ihren Familienangehörigen zum kauf an , die dann das gesamtobjekt als Bruchteilsgeneinschaft erwirbt.



Zitat:
Wenn also der Mieter von seinem Vermieter-welcher nun ein gesamtes Objekt verkaufen will, bestehend aus vielen Einfamilienhäusern-und explizit schriftlich niedergelegt hat, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat-hat er es dann defintiv auch??

Auch wenn er evtl.den Mietvertrag schon gekündigt hatte-weil er das Haus erst nicht kaufen konnte-und nun durch Erbschaft es doch klappt.
kann dann unter diesen Umständen, der Mieter nun einfach einen andren Käufer vor die Nase gesetzt bekommen??

Wäre supi lieb, wenn doch noch jemand Infos oder Tipps hätte.

LG Elfe
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2007, 16:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

Ein Vorkaufrecht "muss" im Grundbuchamt zur Liegenschaft eingetragen sein!

Heißt, alles Andere ist ein Muster ohne Wert!


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 18:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elfe11 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

hallo Monaco,

erstmal ein Danke fürs Antworten--aber muss das wirklich zwingend im Grundbuch stehen--denn warum hat der Verkäufer, dann an den Mieter dieses Schriftstück gesendet???

Und mal abgesehen davon, wo es drin stehen muss, kann denn dieses Vorkaufsrecht soo einfach übergangen werden??

LG Elfe
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 21:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt??

Zitat:
Zitat von elfe11
-aber muss das wirklich zwingend im Grundbuch stehen-
JA

-denn warum hat der Verkäufer, dann an den Mieter dieses Schriftstück gesendet???
weil er hofft dadurch bereits einige Käufer zu finden ohne großen Aufwand zu betreiben

Und mal abgesehen davon, wo es drin stehen muss, kann denn dieses Vorkaufsrecht soo einfach übergangen werden??
Ja, weil es eben kein echtes Vorkaufsrecht ist sondern nur ein Angebot an den /die Mieter bevor die Objekte anderweitig angeboten werden...
Ich sehe es daher wie Monaco - hier besteht nicht wirklich ein Vorkaufsrecht im eigentlichen Sinne...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausbildungsvertrag schriftlich oder nicht? Arbeitsrecht 17.12.2009 16:58
Abmahnung, wann schriftlich Arbeitsrecht 15.05.2007 21:44
Auskünfte, schriftlich bestätigt ... Sozialrecht 09.02.2007 23:29
Kuendigungsfrist - telefonisch vs. schriftlich Verbraucherrecht 01.02.2007 12:55
schriftlich vs. mündlicher vertrag Arbeitsrecht 14.05.2005 15:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN