Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? Wenn also der Mieter von seinem Vermieter-welcher nun ein gesamtes Objekt verkaufen will, bestehend aus vielen Einfamilienhäusern-und explizit schriftlich niedergelegt hat, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat-hat er es dann defintiv auch?? Auch wenn er evtl.den Mietvertrag schon gekündigt hatte-weil er das Haus erst nicht kaufen konnte-und nun durch Erbschaft es doch klappt. Verträge sind noch keine zu Stande gekommen --und der Mieter wohnt auch noch in dem Haus. Er kann auch das haus nicht alleine kaufen--sondern alle müssen gemeinsam kaufen-soo ähnlich wie bei den Eigentumswohnungen--incl.Gemeinschaftsflächen. Wäre dankbar für eine rasche Antwort LG Elfe |
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? Zitat:
Zitat:
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? hallo, das Vorkaufsrecht hat der Mieter per Schreiben--wegen der Verkaufsabsicht halt schriftlich bekommen--entweder der Mieter oder aber Familienanghörige. es wird kein einzelnes Haus verkauft--sondern ein Komplettpaket von 25 Häusern-da der Verkäufer sie einzeln nicht verkaufen darf--ist eine privatsiedlung -gehört einem Land. deshalb so ähnlich wie Eiegntumswohnungen--denn die Freiflächen gehören immer allen--. Ist bissi kompliziert das Ganze-deshalb frag ich ja nun nach. LG elfe |
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? hallo nochmals, gebe das mal konkreter wieder--evtl.kann dann doch noch jemand helfen. Verkäufer beitet die Gesamtliegenschaft zunächst den jetzigen Mietern oder Ihren Familienangehörigen zum kauf an , die dann das gesamtobjekt als Bruchteilsgeneinschaft erwirbt. Zitat:
Wäre supi lieb, wenn doch noch jemand Infos oder Tipps hätte. LG Elfe |
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? Ein Vorkaufrecht "muss" im Grundbuchamt zur Liegenschaft eingetragen sein! Heißt, alles Andere ist ein Muster ohne Wert! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? hallo Monaco, erstmal ein Danke fürs Antworten--aber muss das wirklich zwingend im Grundbuch stehen--denn warum hat der Verkäufer, dann an den Mieter dieses Schriftstück gesendet??? Und mal abgesehen davon, wo es drin stehen muss, kann denn dieses Vorkaufsrecht soo einfach übergangen werden?? LG Elfe |
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| AW: Vorkaufsrecht-wenn schriftlich niedergelegt?? Zitat:
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